Sondernutzung von Grünflächen für das Aufstellen von Wahlplakaten

ich bin verwundert am Branitzer Platz, auf einer geschützten Grünfläche, ein großes Wahlplakat der CDU aufgestellt zu finden. Haben Sie in der Tat dafür eine Sondernutzungsgenehmigung erteilt und wenn ja, warum?

Ergebnis der Anfrage

Ich habe keine Informationen zu meiner Anfrage erhalten, sondern nur Informationen zu den Kosten. Die Plakate sind dennoch inzwischen verschwunden…

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondernutzung von Grünflächen für das Aufstellen von Wahlplakaten [#226670]
Datum
12. August 2021 11:18
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin verwundert am Branitzer Platz, auf einer geschützten Grünfläche, ein großes Wahlplakat der CDU aufgestellt zu finden. Haben Sie in der Tat dafür eine Sondernutzungsgenehmigung erteilt und wenn ja, warum?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226670/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr Antragsteller/in Ihre o.g. Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informatio…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
WG: Sondernutzung von Grünflächen für das Aufstellen von Wahlplakaten [#226670]
Datum
31. August 2021 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre o.g. Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist hier eingegangen. Sie baten vorab um Information über die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft. Es ist mit einer Verwaltungsgebühr von 70,14 € pro Stunde zu rechnen. Eine kostenfreie Zusendung auf elektronischem Wege ist nicht möglich, da die Gewährung der Akteneinsicht nach § 16 IFG Bln gebührenpflichtig ist und unsere Akten nicht elektronisch geführt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiterhin an einer Auskunft interessiert sind oder Sie aufgrund der entstehenden Gebühren von Ihrem Antrag nehmen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr Antragsteller/in Ihre o.g. Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informatio…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: LdB vorgelegt - WG: Sondernutzung von Grünflächen für das Aufstellen von Wahlplakaten [#226670]
Datum
31. August 2021 12:11
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre o.g. Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist hier eingegangen. Sie baten vorab um Information über die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft. Es ist mit einer Verwaltungsgebühr von 70,14 € pro Stunde zu rechnen. Eine kostenfreie Zusendung auf elektronischem Wege ist nicht möglich, da die Gewährung der Akteneinsicht nach § 16 IFG Bln gebührenpflichtig ist und unsere Akten nicht elektronisch geführt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiterhin an einer Auskunft interessiert sind oder Sie aufgrund der entstehenden Gebühren von Ihrem Antrag Abstand nehmen wollen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> Kosten wollte ich keine verursachen, erstaunlich, dass die Prüfung eines Sachverhalt…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LdB vorgelegt - WG: Sondernutzung von Grünflächen für das Aufstellen von Wahlplakaten [#226670]
Datum
31. August 2021 13:40
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Kosten wollte ich keine verursachen, erstaunlich, dass die Prüfung eines Sachverhaltes Kosten nach sich zieht. Da die aufgestellten Wahlplakate inzwischen verschwunden sind, gehe ich davon aus, dass sie die Sondernutzung nicht genehmigt hatten …. Wie auch immer, die Plakate sind verschwunden und der Platz dient damit hoffentlich wieder der Naherholung und den Spaziergängern und Kindern. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226670/