Sondersignalanlage Fahrradstaffel

1. Information ob Anbau von blauen Blinklicht und Folgetonhorn an den Fahrrädern der Fahrradstaffel durchgeführt wurde.
2. Falls 1. zutrifft: die rechtliche Grundläge hierfür und ob der Anbau durch ein externes Unternehmen durchgeführt wurde.
3. Wann die in 1 genannten Anlagen benutzt werden und ob Wegerechte in Anspruch genommen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Information ob Anbau von blauen…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondersignalanlage Fahrradstaffel [#289865]
Datum
9. Oktober 2023 17:33
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Information ob Anbau von blauen Blinklicht und Folgetonhorn an den Fahrrädern der Fahrradstaffel durchgeführt wurde. 2. Falls 1. zutrifft: die rechtliche Grundläge hierfür und ob der Anbau durch ein externes Unternehmen durchgeführt wurde. 3. Wann die in 1 genannten Anlagen benutzt werden und ob Wegerechte in Anspruch genommen werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289865/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondersignalanlage Fahrradstaffel“ vom 09.10.2023 (#289865) wurde …
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sondersignalanlage Fahrradstaffel [#289865]
Datum
13. November 2023 12:40
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondersignalanlage Fahrradstaffel“ vom 09.10.2023 (#289865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen Folgendes zu: Zu 1. An den Fahrrädern der Fahrrads…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Sondersignalanlage Fahrradstaffel [#289865]
Datum
13. November 2023 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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556 Bytes
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18,1 KB
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1,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anbei sende ich Ihnen Folgendes zu: Zu 1. An den Fahrrädern der Fahrradstaffel wurde lediglich ein Blaulicht angebaut. Zu 2. Das Regierungspräsidium Stuttgart erteilte eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO. Der Anbau wurde nicht durch ein externes Unternehmen durchgeführt. Zu 3. Das Blaulicht wird zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen benutzt. Wegerechte werden nicht in Anspruch genommen. Mit freundlichen Grüßen