Sondersignalanlagen des Kölner Rettungsdienstes
Sondersignalanlagen (volkstümlich: Martinshorn) verfügen nach der DIN 14610 über einen Stadt- und einen Landmodus, dessen Anwendung selbsterklärend ist. Eine DIN-Konformität ist Voraussetzung der Zulassung.
Die Sondersignalanlagen der Kölner Rettungswagen verwenden jedoch auch im Stadtgebiet intervallmäßig abwechselnd das Stadt- und das Landsignal. Damit wird aus dem Doppeltonhorn praktisch ein Viertonhorn.
Dies ist in der DIN 14610 nicht vorgesehen und führt besonders nachts zu erhöhter Lärmbelastung, da der Rettungsdienst in NRW nach einem Runderlaß praktisch nicht mehr ohne Sondersignal fahren darf. Dennoch ist anzuweifeln, daß dies im Stadtgebiet mit dem Landsignal geschehen darf, dies wird im genannten Runderlaß so auch nicht angeordnet. Die Landespolizei verwendet im Stadtgebiet auch kein "Landhorn" oder eine Intervallumschaltung wie der Rettungsdienst.
Bitte senden Sie mir daher Unterlagen, wie die Verwendung des Landhorns für den Rettungsdienst geregelt ist, und nach der die automatische Umschaltung entgegen der DIN 14610 zugelassen ist.
Sollten Sie nicht zuständig sein, bitte ich im Weiterleitung an die Feuerwehr Köln oder eine andere zuständige Stelle.
Angeforderte Unterlagen bitte ich kostensparend elektronisch zu übersenden.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum11. November 2022
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13. Dezember 2022
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