Sondervermögen 2023

Die vollständige Liste der Dinge, die von dem Sondervermögen, welches der Bundeswehr 2023 gewährt wurde, bezahlt wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vollständige Liste der Dinge, die…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondervermögen 2023 [#296224]
Datum
4. Januar 2024 02:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vollständige Liste der Dinge, die von dem Sondervermögen, welches der Bundeswehr 2023 gewährt wurde, bezahlt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296224/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V666 Betreff: Informationsfreih…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sondervermögen 2023 [#296224]
Datum
8. Januar 2024 15:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V666 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 4. Januar 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 4. Januar 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V666 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V666 Betr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sondervermögen 2023 [#296224]
Datum
5. Februar 2024 13:57
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V666 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 4. Januar 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 4. Januar 2024 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondervermögen 2023“ vom 04.01.2024 (#296224) wurde von Ihnen nich…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sondervermögen 2023 [#296224]
Datum
9. April 2024 22:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondervermögen 2023“ vom 04.01.2024 (#296224) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V666 Betreff: Informationsfrei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sondervermögen 2023 [#296224]
Datum
11. April 2024 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V666 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 4. Januar 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 4. Januar 2024 (Bezug). Hierzu erhalten Sie folgende Informationen: Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 und somit unter anderem auch eine Veröffentlichung der Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr im Haushaltsjahr 2023 obliegt – wie auch für den Bundeshaushalt – dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Die erbetenen Informationen können der Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 entnommen werden. Diese wird derzeit für alle Einzelpläne sowie für die Sondervermögen des Bundes durch das BMF erstellt. Gemäß § 81 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung werden in der Haushaltsrechnung die Einnahmen und Ausgaben den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und Vorgriffe gegenübergestellt. Damit werden für jeden Titel des Haushaltsplans die Ergebnisse der Haushaltsführung der Öffentlichkeit sichtbar. Der Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Bundeswehr ist Bestandteil des Haushaltsplans und wird als Anlage 1 zum Kapitel 1405 des Einzelplans 14 geführt. Die Haushaltsrechnung des Bundes wird auf der Homepage des BMF nach dessen Fertigstellung, üblicherweise zur Mitte des Folgejahres, somit für das Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) kann dem nicht vorgreifen. Insoweit können derzeit noch keine belastbaren Angaben gemacht werden. Im Übrigen weise ich auf die Informationen zum Sondervermögen hin, die auf der Homepage des BMVg öffentlich zugänglich sind unter: https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt Mit freundlichen Grüßen