Sondervermögen

Eine Aufstellung sämtlicher 29 Sondervermögen der Bundesregierung
Die finanzielle Ausstattung jedes einzelnen Sondervermögens
Den Stand der bisherigen Abrufung von Mitteln aus dem Topf der einzelnen Sondervermögen

Werden auch NGO‘s aus dem Sondervermögen finanziert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
  • 2 Follower:innen
Eva-Mariaa Görres
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung sämtlicher 29 Sonder…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Eva-Mariaa Görres
Betreff
Sondervermögen [#285982]
Datum
12. August 2023 13:27
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung sämtlicher 29 Sondervermögen der Bundesregierung Die finanzielle Ausstattung jedes einzelnen Sondervermögens Den Stand der bisherigen Abrufung von Mitteln aus dem Topf der einzelnen Sondervermögen Werden auch NGO‘s aus dem Sondervermögen finanziert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eva-Mariaa Görres Anfragenr: 285982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285982/ Postanschrift Eva-Mariaa Görres << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eva-Mariaa Görres
Bundesministerium der Finanzen
Übermittlung vollständige Postanschrift Sehr geehrte Frau Görres, Ihr IFG-Antrag vom 12. August 2023 ist beim Bun…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Übermittlung vollständige Postanschrift
Datum
15. August 2023 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Görres, Ihr IFG-Antrag vom 12. August 2023 ist beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingegangen und wird unter dem AZ: V B 5 - O1319/23/10305 geführt. Als Postanschrift haben Sie im Rahmen der Antragstellung nachfolgend angegeben: Eva-Mariaa Görres Am Rübekamp 2, 30974 Um den zu Ihrem Antrag ergehenden Bescheid wirksam zustellen zu können, benötige ich die vollständige Postanschrift (Straße, PLZ und Stadt). Ich bitte Sie daher, mir die noch fehlenden Angaben (Name der Stadt/ Gemeinde) zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium der Finanzen
Erinnerung Übermittlung vollständige Postanschrift V B 5 - O 1319/23/10305 1. Reg. V B 3: -bitte unter dem o. a.…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Erinnerung Übermittlung vollständige Postanschrift
Datum
20. September 2023 09:25
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/23/10305 1. Reg. V B 3: -bitte unter dem o. a. Vorgang importieren und registrieren. 2. Sehr geehrte Frau Görres, mit untenstehender Nachricht vom 15. August 2023 wurden Sie um Übermittlung Ihrer vollständigen Postanschrift (Straße, PLZ und Stadt) gebeten. Leider ist diesbezüglich bis heute keine Rückmeldung Ihrerseits zu verzeichnen. Bereits jetzt kann ich Ihnen mitteilen, dass zu Ihrem IFG-Antrag vom 12. August 2023 voraussichtlich ein ablehnender Bescheid ergehen wird, da Sie sich gem. § 9 Absatz 3 Alternative 2 IFG die von Ihnen begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen können. Zudem begehren Sie mit der Frage "Werden auch NGO‘s aus dem Sondervermögen finanziert?" keinen Zugang zu amtlichen Informationen i.S.d. IFG, vielmehr liegt Ihrem diesbezüglichen Antragsbegehren die Beantwortung einer Sach- bzw. Fachfrage zugrunde, deren Beantwortung nach dem IFG nicht geschuldet ist. Ihr hierauf gerichteter Antrag wäre daher ebenfalls abzulehnen. Die Behörde hat im Zweifel den Zugang eines Verwaltungsaktes zu beweisen. Aus diesen verfahrensrechtlichen Gründen (Beweiszwecke) werden daher jedenfalls Bescheide, die wie in Ihrem Fall eine ablehnende - und damit belastende - Entscheidung enthalten, regelmäßig förmlich nach Maßgabe des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Daher bitte ich Sie nochmals um die Angabe einer vollständigen zustellfähigen Postanschrift. Sollte mir bis zum 20. Oktober 2023 keine Rückmeldung vorliegen, gehe ich davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist und Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Eva-Mariaa Görres
AW: Erinnerung Übermittlung vollständige Postanschrift [#285982] Guten Tag, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe,…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Eva-Mariaa Görres
Betreff
AW: Erinnerung Übermittlung vollständige Postanschrift [#285982]
Datum
20. September 2023 10:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, wohne ich in 30974 Wennigsen (Am Rübekamp 2) Mit freundlichen Grüßen Eva-Maria Görres Anfragenr: 285982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285982/ Postanschrift Eva-Mariaa Görres << Adresse entfernt >>