Sondervermögen Corona/Pandemiehilfsfond

Was geschieht mit den Geldern die in der Pandemie den Einzelhändlern, Firmen e.t.c. gegeben worden sind und die jetzt zurückgezahlt werden müssen. Werden diese dazu benutzt den Kredit / Sondervermögen, welcher wegen Corona aufgenommen wurde ,wieder zurückzuzahlen oder was geschieht mit dem Geld und wenn damit der Kredit nicht bedient wird für welche Zwecke wird das Geld dann benutzt?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
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Ute Schäfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was geschieht mit den Geldern die in …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Ute Schäfer
Betreff
Sondervermögen Corona/Pandemiehilfsfond [#307532]
Datum
26. April 2024 11:43
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was geschieht mit den Geldern die in der Pandemie den Einzelhändlern, Firmen e.t.c. gegeben worden sind und die jetzt zurückgezahlt werden müssen. Werden diese dazu benutzt den Kredit / Sondervermögen, welcher wegen Corona aufgenommen wurde ,wieder zurückzuzahlen oder was geschieht mit dem Geld und wenn damit der Kredit nicht bedient wird für welche Zwecke wird das Geld dann benutzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ute Schäfer Anfragenr: 307532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307532/ Postanschrift Ute Schäfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ute Schäfer

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrte Frau Schäfer, das anliegende Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 26. April 2024, Sondervermögen Corona/Pandemiehilfsfond (V B 3 - PR 1200/24/10061)
Datum
3. Mai 2024 09:51
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-0406579.pdf
591,1 KB
hinweisedatenschutzifg-uig-vig.pdf
204,5 KB
Sehr geehrte Frau Schäfer, das anliegende Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen