Sondervermögen der Bundeswehr über 100 Milliarden Euro

Wie ich las, sind 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen mittlerweile vollständig verbraucht und es wird u.a. in der SPD gefordert, erneut eines aufzulegen.
Vor wenigen Monaten hieß es noch, die Mittel wären überwiegend noch gar nicht eingesetzt, geschweige den verbraucht worden.
Könnten Sie mir daher bitte eine dezidierte Übersicht zukommen lassen, wie das Sondervermögen zwischenzeitlich investiert wurde.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
Jens Bostelmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ich las, sind 100 Milliarden Euro…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Jens Bostelmann
Betreff
Sondervermögen der Bundeswehr über 100 Milliarden Euro [#306765]
Datum
19. April 2024 12:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ich las, sind 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen mittlerweile vollständig verbraucht und es wird u.a. in der SPD gefordert, erneut eines aufzulegen. Vor wenigen Monaten hieß es noch, die Mittel wären überwiegend noch gar nicht eingesetzt, geschweige den verbraucht worden. Könnten Sie mir daher bitte eine dezidierte Übersicht zukommen lassen, wie das Sondervermögen zwischenzeitlich investiert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Bostelmann Anfragenr: 306765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306765/ Postanschrift Jens Bostelmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Bostelmann
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V763 Betreff…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sondervermögen der Bundeswehr über 100 Milliarden Euro [#306765]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
26. April 2024 10:11
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V763 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. April 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Bostelmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 19. April 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V763 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V763 Betreff…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sondervermögen der Bundeswehr über 100 Milliarden Euro [#306765]
Datum
29. April 2024 10:34
Status
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V763 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. April 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Bostelmann, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 4. Januar 2024 (Bezug). Hierzu erhalten Sie folgende Informationen: Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 und somit unter anderem auch eine Veröffentlichung der Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr im Haushaltsjahr 2023 obliegt – wie auch für den Bundeshaushalt – dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Die erbetenen Informationen können der Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 entnommen werden. Diese wird derzeit für alle Einzelpläne sowie für die Sondervermögen des Bundes durch das BMF erstellt. Gemäß § 81 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung werden in der Haushaltsrechnung die Einnahmen und Ausgaben den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und Vorgriffe gegenübergestellt. Damit werden für jeden Titel des Haushaltsplans die Ergebnisse der Haushaltsführung der Öffentlichkeit sichtbar. Der Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Bundeswehr ist Bestandteil des Haushaltsplans und wird als Anlage 1 zum Kapitel 1405 des Einzelplans 14 geführt. Die Haushaltsrechnung des Bundes wird auf der Homepage des BMF nach dessen Fertigstellung, üblicherweise zur Mitte des Folgejahres, somit für das Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) kann dem nicht vorgreifen. Insoweit können derzeit noch keine belastbaren Angaben gemacht werden. Im Übrigen weise ich auf die Informationen zum Sondervermögen hin, die auf der Homepage des BMVg öffentlich zugänglich sind unter: https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt Mit freundlichen Grüßen