Sondervermögen

im Februar diesen Jahres hat der Bundeskanzler ein 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr in den kommenden 7 Jahren zugesagt, unter Vorbehalt des Haushaltsrechts des Bundestages. Ich würde gerne wissen wie dieser Betrag zustande kam und inwiefern Ihr Ministerium bei der Festsetzung dieses Betrages eingebunden wurde. Sollte es Dokumente dazu geben, die erläutern wie dieser Betrag zustande gekommen ist und wie dieser aufgeschlüsselt ist, würde ich gerne Zugang zu diesen bekommen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    5. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Februar diesen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondervermögen [#242521]
Datum
5. März 2022 17:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Februar diesen Jahres hat der Bundeskanzler ein 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr in den kommenden 7 Jahren zugesagt, unter Vorbehalt des Haushaltsrechts des Bundestages. Ich würde gerne wissen wie dieser Betrag zustande kam und inwiefern Ihr Ministerium bei der Festsetzung dieses Betrages eingebunden wurde. Sollte es Dokumente dazu geben, die erläutern wie dieser Betrag zustande gekommen ist und wie dieser aufgeschlüsselt ist, würde ich gerne Zugang zu diesen bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242521/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V97 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. März…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sondervermögen [#242521]
Datum
9. März 2022 13:23
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V97 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. März 2022 (s.u.) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 5. März 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V97 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az. 39-22-17/A5/V97 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 5. M…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sondervermögen [#242521]
Datum
7. April 2022 09:55
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az. 39-22-17/A5/V97 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 5. März 2022 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 5. März 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher noch um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zu oben genannter Anfrage hatte damals ein Schreiben bekommen, in welchem gesagt wurde, dass es keine …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sondervermögen [#242521]
Datum
23. April 2024 11:11
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu oben genannter Anfrage hatte damals ein Schreiben bekommen, in welchem gesagt wurde, dass es keine Unterlagen gibt, welche die Höhe des Sondervermögens begründen. Ich bitte Sie, mir dies nochmals zu bestätigen, oder die Unterlagen (Informationsschreiben von Ressorts, Kommunikation im Bundeskanzleramt, etc.), welche zur Aussage von Bundeskanzler Scholz führten, zur Verfügung zu stellen. Ansonsten geben Sie mir bitte darüber Auskunft, ob der Bundeskanzler dies ohne Rücksprache mit anderen Ressorts getroffen hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242521/

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az. 39-22-17/A5/V97 Betreff: I…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sondervermögen [#242521]
Datum
26. April 2024 14:14
Status
Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az. 39-22-17/A5/V97 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 5. März 2022 2. Ihre Nachricht vom 23. April 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Nachfrage vom 23. April 2024 (Bezug 2.) verweise ich auf meinen Bescheid vom 29. Juni 2022, in dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Herausgabe vorhandener Unterlagen abgelehnt wird. Betreffs der Kommunikation im Bundeskanzleramt oder Unterlagen zu Aussagen des Bundeskanzlers besteht keine Zuständigkeit beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Ich rege daher an, sich diesbezüglich an das Bundeskanzleramt zu wenden, sofern Sie dies nicht bereits getan haben. Mit freundlichen Grüßen