Sonntagsöffnung/ durchgehender Verkauf bei Vollautomatisierten Verkaufsstellen
Hallo, kürzlich musste ich mir erschrecken lesen, dass der VGH entschieden hat, dass teo im Stadtgebiet Fulde (speziell), allgemeiner (Wirkung des Urteils) alle teos in Hessen, verallgemeinert, laut Urteilsbegründung jedoch alle Verkaufsautomaten, Zigarettenautomaten und co. (Sie stehen an einem festen Ort und halten ständig Waren für Jedermann (stimmt auch nicht ganz, Zigarettenautomaten verkaufen nur nach Ausweiskontrolle, teos öffnen die türen erst nach einstecken einer Bankkarte) feil).
Laut verschiedenen Artikel wollte der hessische Landtag "schnellstmöglich" Lösungen dafür finden, eine durchgehende Öffnung zu ermöglichen, sofern Sonntagsarbeit ausgeschlossen ist.
Leider konnte ich nirgends was konkretes dazu finden, daher meine Frage:
Wann ist damit zu rechnen, dass diese Gesetzesänderung umgesetzt wird bzw. Wo kann man das verlässlich/verbindlich nachlesen?
Es ist nicht nur für mich persönlich, sondern auch für etliche Personen in der näheren Umgebung ein eklatanter Einschnitt in die Grundrechte, wenn ich/wir anstatt 2km mit dem Fahrrad über 10km mit dem Auto nach Darmstadt zu fahren, wo der teo eine Bahnhofs Ausnahmegenehmigung hat (ob das nicht eher die Sonntagsruhe stört steht glaub ich außer Frage)
Antwort verspätet
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Datum8. Januar 2024
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10. Februar 2024
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