Sonntagsöffnung/ durchgehender Verkauf bei Vollautomatisierten Verkaufsstellen

Anfrage an: Hessischer Landtag

Hallo, kürzlich musste ich mir erschrecken lesen, dass der VGH entschieden hat, dass teo im Stadtgebiet Fulde (speziell), allgemeiner (Wirkung des Urteils) alle teos in Hessen, verallgemeinert, laut Urteilsbegründung jedoch alle Verkaufsautomaten, Zigarettenautomaten und co. (Sie stehen an einem festen Ort und halten ständig Waren für Jedermann (stimmt auch nicht ganz, Zigarettenautomaten verkaufen nur nach Ausweiskontrolle, teos öffnen die türen erst nach einstecken einer Bankkarte) feil).

Laut verschiedenen Artikel wollte der hessische Landtag "schnellstmöglich" Lösungen dafür finden, eine durchgehende Öffnung zu ermöglichen, sofern Sonntagsarbeit ausgeschlossen ist.
Leider konnte ich nirgends was konkretes dazu finden, daher meine Frage:
Wann ist damit zu rechnen, dass diese Gesetzesänderung umgesetzt wird bzw. Wo kann man das verlässlich/verbindlich nachlesen?
Es ist nicht nur für mich persönlich, sondern auch für etliche Personen in der näheren Umgebung ein eklatanter Einschnitt in die Grundrechte, wenn ich/wir anstatt 2km mit dem Fahrrad über 10km mit dem Auto nach Darmstadt zu fahren, wo der teo eine Bahnhofs Ausnahmegenehmigung hat (ob das nicht eher die Sonntagsruhe stört steht glaub ich außer Frage)

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, kürzlich musste ich mir er…
An Hessischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sonntagsöffnung/ durchgehender Verkauf bei Vollautomatisierten Verkaufsstellen [#296592]
Datum
8. Januar 2024 14:35
An
Hessischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, kürzlich musste ich mir erschrecken lesen, dass der VGH entschieden hat, dass teo im Stadtgebiet Fulde (speziell), allgemeiner (Wirkung des Urteils) alle teos in Hessen, verallgemeinert, laut Urteilsbegründung jedoch alle Verkaufsautomaten, Zigarettenautomaten und co. (Sie stehen an einem festen Ort und halten ständig Waren für Jedermann (stimmt auch nicht ganz, Zigarettenautomaten verkaufen nur nach Ausweiskontrolle, teos öffnen die türen erst nach einstecken einer Bankkarte) feil). Laut verschiedenen Artikel wollte der hessische Landtag "schnellstmöglich" Lösungen dafür finden, eine durchgehende Öffnung zu ermöglichen, sofern Sonntagsarbeit ausgeschlossen ist. Leider konnte ich nirgends was konkretes dazu finden, daher meine Frage: Wann ist damit zu rechnen, dass diese Gesetzesänderung umgesetzt wird bzw. Wo kann man das verlässlich/verbindlich nachlesen? Es ist nicht nur für mich persönlich, sondern auch für etliche Personen in der näheren Umgebung ein eklatanter Einschnitt in die Grundrechte, wenn ich/wir anstatt 2km mit dem Fahrrad über 10km mit dem Auto nach Darmstadt zu fahren, wo der teo eine Bahnhofs Ausnahmegenehmigung hat (ob das nicht eher die Sonntagsruhe stört steht glaub ich außer Frage)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296592/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessischer Landtag
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellu…
Von
Hessischer Landtag
Betreff
AW: Sonntagsöffnung/ durchgehender Verkauf bei Vollautomatisierten Verkaufsstellen [#296592]
Datum
9. Februar 2024 00:05
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung war zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Nachricht keine Gesetzesinitiative in den Hessischen Landtag eingebracht. Der Hessische Landtag hat sich am 18. Januar 2024 neu konstituiert. Am vergangenen Diensttag wurde nun ein Gesetzentwurf zu dem von Ihnen aufgeworfenen Thema in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung in den Ausschuss überwiesen. Den Gesetzentwurf finden Sie unter TOP 11 hier<https://hessischer-landtag.de/termine/3-plenarsitzung>. Sie nehmen Bezug auf "verschiedene Artikel", womit wahrscheinlich Presseberichterstattung gemeint ist. Wenn hier vom "Hessischen Landtag" gesprochen wird, sind damit sicher die im Hessischen Landtag vertreten Fraktionen gemeint. In den Meinungsbildungs- oder Abstimmungsprozess politischer Initiativen der Fraktionen hat die Landtagsverwaltung keinen Einblick. Daher müssten Sie sich mit Ihrem Anliegen an die betreffenden Fraktionen wenden. Vielleicht ist der von Ihnen erwähnten Presseberichterstattung ja eine Bezugnahme auf eine bestimmte Fraktion zu entnehmen. Von hier aus kann nicht beurteilt werden, ob die in der Presseberichterstattung genannte Fraktion mit der identisch ist, die nun einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Ich hoffe, Ihnen zumindest insoweit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen