SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Immissionsmessungen der Luftschadstoffe

Die SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Messungen:
- Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO₂)
- Ozon (O₃)
- Feinstaub PM₁₀/PM₂,₅
- Benzol, Toluol, Ethylbenzol, m/p-Xylol (BTEX)
- flüchtige organische Verbindungen (VOC)
- Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlendioxid (CO₂)
- Russ(BC)
- Schwefeldioxid (SO₂)
und der Meteorologie.

Bitte im elektronischen Format(pdf)

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  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Immissionsmessungen der Luftschadstoffe [#293858]
Datum
29. November 2023 18:29
An
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Messungen: - Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO₂) - Ozon (O₃) - Feinstaub PM₁₀/PM₂,₅ - Benzol, Toluol, Ethylbenzol, m/p-Xylol (BTEX) - flüchtige organische Verbindungen (VOC) - Kohlenmonoxid (CO) - Kohlendioxid (CO₂) - Russ(BC) - Schwefeldioxid (SO₂) und der Meteorologie. Bitte im elektronischen Format(pdf)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293858/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Luftqualitätsüberwachung. Im Lu…
Von
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Betreff
SOPs/Standardarbeitsanweisungen/Verfahrensanweisungen für die Immissionsmessungen der Luftschadstoffe [#293858]
Datum
20. Dezember 2023 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Luftqualitätsüberwachung. Im Luftmessnetz des LUNG M-V finden die Messverfahren der Anlage 6 der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) Anwendung. Die Standardarbeitsanweisungen basieren auf den einschlägigen DIN-EN-Normen und VDI-Richtlinien, die auch als mitgeltende Dokumente Teil der Arbeitsanweisungen sind. Die Inhalte dieser DIN-EN-Normen und VDI-Richtlinien sind urheberrechtlich geschützt und deren Weitergabe ist nicht gestattet. Sie können die Dokumente in unserer Hausbibliothek einsehen. Da diese keine öffentliche Bibliothek ist, stimmen Sie bitte einen Termin zur Einsichtnahme ab KW03/2024 mit mir ab. Einige Analysen erfolgen komplett bei externen Labordienstleistern. Die Kohlendioxidkonzentration wird nicht überwacht, da hierfür keine Messverpflichtung besteht. Mit freundlichen Grüßen