Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. Bericht zur Wohnungssituation in München 2020-2021 ist folgendes zu entnehmen:
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Umsetzungsanträge: 65 in 2020 bzw. 127 in 2021
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Wiedervergaben: 2.433 (von 3.325) in 2020 bzw. 2.990 (von 3.725) in 2021
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https://www.mitbauzentrale-muenchen.de/files/daten/dokumente/pdfs/Service%20Downloads/4_Punktetabelle_20210423.pdf<< Antragsteller:in >>
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https://stadt.muenchen.de/service/info/soziale-wohnraumversorgung/1073964/<< Antragsteller:in >>
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Im Internet sind diverse Tauschanfragen für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG + GEWOFAG + Heimag zu finden, zB
www.tauschwohnung.de,
www.wohnungsswap.de,
www.kleinanzeigen.de.
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https://stadt.muenchen.de/service/info/gesamtplanung-wohnen/10338615/<< Antragsteller:in >>
https://www.gwg-muenchen.de/magazin/2022/wohnung-tauschen-wir-helfen<< Antragsteller:in >>
https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/modellprojekt-wohnungsboerse-muenchen-sozialreferat-zieht-erste-bilanz-art-799250<< Antragsteller:in >>
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ANFRAGE:
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1) Woher kommt die hohe Diskrepanz zwischen Umsetzungsanträgen und Wiedergaben?
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2)Lag bei der Wohnungsvergabe ein Registrierungsbescheid vor?
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Wenn ja mit welcher Rangstufe?
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Wenn nein, warum nicht, zB zu hohes Einkommen?
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3) Was waren die berechtigten Gründe für die Umsetzungsanträge bzw. die extrem hohe Zahl an Wiedergaben?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ).
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Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
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Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
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Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
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Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 278945
Antwort an:
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https://fragdenstaat.de/a/278945/
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