Sozialamt Duisburg

Habe gerade versucht beim Sozialamt Duisburg ein Darlehen zu bekommen da meine jetzige Schlafmöglichkeit kaputt ist da wurde mir kurz u bündig gesagt nein wenn sie ein anders Bett brauchen müssen sie ansparen meine Frage an sie von 416.00 Grundsicherung wie bitte ansparen also schlafe ich jetzt auf dem Boden

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Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2018
  • Frist
    24. April 2018
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Joachim Koch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Habe gerade vers…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Joachim Koch
Betreff
Sozialamt Duisburg [#27191]
Datum
22. März 2018 10:45
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Habe gerade versucht beim Sozialamt Duisburg ein Darlehen zu bekommen da meine jetzige Schlafmöglichkeit kaputt ist da wurde mir kurz u bündig gesagt nein wenn sie ein anders Bett brauchen müssen sie ansparen meine Frage an sie von 416.00 Grundsicherung wie bitte ansparen also schlafe ich jetzt auf dem Boden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Joachim Koch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Joachim Koch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Koch

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