Sozialdatenschutz in Jobcentern

Der Schutz von Sozialdaten ist gesetzlich verbrieft. In der Verwaltungspraxis der Jobcenter und Optionskommunen herrscht offensichtlich eine große Unsicherheit über den Umgang mit sensiblen Daten. Durch die deutschlandweite Vernetzung und oft häufig wechselnde Mitarbeiter besteht ein Klärungsbedarf.

Meine Anfrage teilt sich in zwei Bereiche.

Informationsbeschaffung
Dürfen sich Mitarbeiter der Jobcenter ohne Kenntnis und Einwilligung der Leistungsberechtigten direkt an z.B. Vermieter, Banken oder Schulen wenden, um Informationen einzuholen?

Datenspeicherung
Jobcenter fordern bisweilen sehr intime und persönliche Daten ein und begründen dies mit der Mitwirkungspflicht gem. § 60 SGB II. So werden in der Alltagspraxis z.B. Einkommensbescheinigungen von Personen eingefordert, die nicht selbst im Leistungsbezug sind, wenn diese mit Leistungsberechtigten in einem Haus oder in einer Wohngemeinschaft leben. Sensibel sind auch Unterhaltsstreitigkeiten, wenn kein Kontakt zum Elternteil besteht, ärztliche Atteste, Kontoauszüge und Jahresabrechnungen von Energieversorgern und Nebenkostenabrechnungen.

Es wird der Antrag gestellt auf Übersendung rechtsverbindlicher, vollständiger Listen.

1. Mit welchen Ärzten oder Privatpersonen dürfen die Jobcentermitarbeiter direkt in Kontakt treten, um Sachverhalte zu klären und zur Beschaffung von Zusatzinformationen?
2. Wie ist der Datenabgleich mit anderen Behörden wie Rentenkassen, Wohngeldstelle, Kindergeldkasse, BAföG-Stelle, Banken, Schufa etc. geregelt? Welche Informationen werden zwischen den Behörden direkt automatisiert ausgetauscht (z.B. Kindergeld, Rentenanpassung, Bankenabgleich), welche müssen vom Kunden selbst weitergegeben werden?
3. Welche Dokumente und Nachweise dürfen/müssen Jobcentermitarbeiter im Original zu Akte nehmen? Welche Dokumente dürfen/müssen in Kopie in die Akte aufgenommen werden? (Personalausweis, Reisepass, Mietvertrag, Sozialversicherungsausweis, Kontoauszüge, Sparbücher)
4. Welche Unterlagen dürfen nur zur Prüfung eingesehen werden und müssen ohne Kopie zurückgegeben werden. Ein Aktenvermerk über die Prüfung ist ausreichend.
5. Wenn Leistungsberechtigte in Unkenntnis der Rechtslage Kopien eingereicht haben oder der Kopie aufgrund unzureichender Information zugestimmt haben, besteht ein Anspruch auf Entfernung derselben aus der Akte. Für welche Datensätze und Kopien darf die Löschung, bzw. Entfernung aus der Akte nachträglich gefordert werden? (z.B. Kontoauszüge, Einkommensnachweise.)
6. Welche Rechtsansprüche kann ein Leistungsberechtigter gegen die Behörde geltend machen, wenn durch eine Verletzung des Sozialdatenschutzes das Ansehen des Betroffenen beschädigt wurde. Liegen Weisungen zur Gewährung von Schadensersatzleistungen vor?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2013
  • Frist
    13. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Schutz von S…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sozialdatenschutz in Jobcentern
Datum
12. Januar 2013 10:43
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Schutz von Sozialdaten ist gesetzlich verbrieft. In der Verwaltungspraxis der Jobcenter und Optionskommunen herrscht offensichtlich eine große Unsicherheit über den Umgang mit sensiblen Daten. Durch die deutschlandweite Vernetzung und oft häufig wechselnde Mitarbeiter besteht ein Klärungsbedarf. Meine Anfrage teilt sich in zwei Bereiche. Informationsbeschaffung Dürfen sich Mitarbeiter der Jobcenter ohne Kenntnis und Einwilligung der Leistungsberechtigten direkt an z.B. Vermieter, Banken oder Schulen wenden, um Informationen einzuholen? Datenspeicherung Jobcenter fordern bisweilen sehr intime und persönliche Daten ein und begründen dies mit der Mitwirkungspflicht gem. § 60 SGB II. So werden in der Alltagspraxis z.B. Einkommensbescheinigungen von Personen eingefordert, die nicht selbst im Leistungsbezug sind, wenn diese mit Leistungsberechtigten in einem Haus oder in einer Wohngemeinschaft leben. Sensibel sind auch Unterhaltsstreitigkeiten, wenn kein Kontakt zum Elternteil besteht, ärztliche Atteste, Kontoauszüge und Jahresabrechnungen von Energieversorgern und Nebenkostenabrechnungen. Es wird der Antrag gestellt auf Übersendung rechtsverbindlicher, vollständiger Listen. 1. Mit welchen Ärzten oder Privatpersonen dürfen die Jobcentermitarbeiter direkt in Kontakt treten, um Sachverhalte zu klären und zur Beschaffung von Zusatzinformationen? 2. Wie ist der Datenabgleich mit anderen Behörden wie Rentenkassen, Wohngeldstelle, Kindergeldkasse, BAföG-Stelle, Banken, Schufa etc. geregelt? Welche Informationen werden zwischen den Behörden direkt automatisiert ausgetauscht (z.B. Kindergeld, Rentenanpassung, Bankenabgleich), welche müssen vom Kunden selbst weitergegeben werden? 3. Welche Dokumente und Nachweise dürfen/müssen Jobcentermitarbeiter im Original zu Akte nehmen? Welche Dokumente dürfen/müssen in Kopie in die Akte aufgenommen werden? (Personalausweis, Reisepass, Mietvertrag, Sozialversicherungsausweis, Kontoauszüge, Sparbücher) 4. Welche Unterlagen dürfen nur zur Prüfung eingesehen werden und müssen ohne Kopie zurückgegeben werden. Ein Aktenvermerk über die Prüfung ist ausreichend. 5. Wenn Leistungsberechtigte in Unkenntnis der Rechtslage Kopien eingereicht haben oder der Kopie aufgrund unzureichender Information zugestimmt haben, besteht ein Anspruch auf Entfernung derselben aus der Akte. Für welche Datensätze und Kopien darf die Löschung, bzw. Entfernung aus der Akte nachträglich gefordert werden? (z.B. Kontoauszüge, Einkommensnachweise.) 6. Welche Rechtsansprüche kann ein Leistungsberechtigter gegen die Behörde geltend machen, wenn durch eine Verletzung des Sozialdatenschutzes das Ansehen des Betroffenen beschädigt wurde. Liegen Weisungen zur Gewährung von Schadensersatzleistungen vor?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an ein Fachrefe…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BIH [IVBV] Sozialdatenschutz in Jobcentern
Datum
14. Januar 2013 17:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mailadresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mailadresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mailadresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Antwortschreiben verweist auf 15 verschiedene Links mit insgesamt 72 Seiten Text: Diese und weitere Infos zum…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Februar 2013
Status
Anfrage erfolgreich
Das Antwortschreiben verweist auf 15 verschiedene Links mit insgesamt 72 Seiten Text: Diese und weitere Infos zum Sozialdatenschutz in Jobcentern sind hier hinterlegt http://www.beispielklagen.de/IFG062.html   Eine kurze tabellarische Übersicht zeigt z.B. welche Dokumente Jobcenter kopieren dürfen und welche nur zur Ansicht vorgelegt werden müssen. http://www.beispielklagen.de/IFG062/2012_Was_Jobcenter_kopieren_duerfen.pdf
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Ries, zunächst einmal danke ich Ihnen für die ausführliche Zusammenstellung der Unterlagen zum …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sozialdatenschutz in Jobcentern
Datum
17. März 2013 20:22
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Frau Ries, zunächst einmal danke ich Ihnen für die ausführliche Zusammenstellung der Unterlagen zum Sozialdatenschutz. Nach Durchsicht der zugestellten Unterlagen bleiben aber leider doch noch einige Fragen unbeantwortet. So wurden meine Fragen 1 und 2 zur Informationsbeschaffung: 1. Direktkontakt zwischen JobCenter-Mitarbeiter und Privatpersonen (z.B. Arzt, Lehrer, Vermieter) und 2. nach dem automatischen Datenabgleich der Behörden untereinander noch nicht eindeutig beantwortet. Hintergrund der zweiten Frage ist die grundsätzliche Verpflichtung der Leistungsberechtigten zur Mitwirkung. Dabei darf sicherlich vorausgesetzt werden, dass z.B. eine Kindergelderhöhung von Amtswegen automatisch eingepflegt wird, eine separate Meldung somit hinfällig wäre. 6. Nach einem Urteil des OLG München vom 21.04.2011, Az. 1 U 133/11 muss die Arbeitsagentur für unrichtige Informationen haften. http://openjur.de/u/490885.print Gleiches hat vermutlich auch dann zu gelten, wenn Jobcenter geltendes Recht oder geltende Rechtsprechung nicht anwenden und ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Vielleicht können Sie mir die diesbezügliche Weisungslage noch nachliefern. Mit freundlichen Grüßen Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an ein Fac…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BIH [IVBV] AW: Sozialdatenschutz in Jobcentern
Datum
18. März 2013 19:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sozialdatenschutz in Jobcentern" vom…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: BIH [IVBV] AW: Sozialdatenschutz in Jobcentern
Datum
12. Mai 2013 21:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sozialdatenschutz in Jobcentern" vom 12.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate, 4 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Nachfrage zur Informationsfreiheitsanfrage "Sozialdatenschutz in Jobce…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
meine Nachfrage zum Sozialdatenschutz in Jobcentern
Datum
29. Juni 2013 15:43
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Nachfrage zur Informationsfreiheitsanfrage "Sozialdatenschutz in Jobcentern" vom 12.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund der zahlreichen Anfragen kann eine ge…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: JEG [IVBV] meine Nachfrage zum Sozialdatenschutz in Jobcentern
Datum
1. Juli 2013 18:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund der zahlreichen Anfragen kann eine gewisse Wartezeit bei der Bearbeitung entstehen. Die Anfragen werden entsprechend ihres Eingangs bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sozialdatenschutz in Jobcentern" vom…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: JEG [IVBV] meine Nachfrage zum Sozialdatenschutz in Jobcentern
Datum
28. Oktober 2013 18:46
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sozialdatenschutz in Jobcentern" vom 12.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit abschließend beantwortet. Nach Durchsicht der zugestellten Unterlagen bleiben noch einige Fragen unbeantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. November 2013
Status
Anfrage abgeschlossen