Soziale Schwierigkeiten

Ich möchte gerne wissen, wie das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung "soziale Schwierigkeiten definiert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
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Stefan Ruhland
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte ger…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Trier Details
Von
Stefan Ruhland
Betreff
Soziale Schwierigkeiten [#234825]
Datum
7. Dezember 2021 23:41
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, wie das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung "soziale Schwierigkeiten definiert.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Ruhland Anfragenr: 234825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234825/
Mit freundlichen Grüßen Stefan Ruhland

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Trier
Sehr geehrter Herr Ruhland, Ihre Anfrage vom 07.12.2021 wird nicht durch das Landestransparenzgesetz abgedeckt. …
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Trier
Betreff
WG: Soziale Schwierigkeiten [#234825]
Datum
10. Dezember 2021 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruhland, Ihre Anfrage vom 07.12.2021 wird nicht durch das Landestransparenzgesetz abgedeckt. Das Landestransparenzgesetz dient dazu, Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren. Amtliche Informationen sind nach § 5 Abs. 2 alle dienstlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen. Ihre Frage zielt auf die juristische Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ab und fällt daher nicht in den Regelungsbereich des Landestransparenzgesetzes. Mit freundlichen Grüßen