Sozialhilferichtlinien
Sozialhilferichtlinien.
Diese werden von den Sozialhilfeträgern bei der Ausführung der Sozialgesetzbücher (bundeseinheitliche Rechtsnormen) als verbindliche Grundlage für die Antragsprüfung und -bewilligung herangezogen. Anders als etwa die Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit, die einen vergleichbaren Status haben, sind die Sozialhilferichtlinien nicht öffentlich einsehbar. Sozialhilferichtlinien werden von den kommunalen Spitzenverbänden auf der Ebene der Bundesländer vereinbart und an den aktuellen Stand der Bundesgesetzgebung angepasst. In Kraft gesetzt werden sie jedoch von den jeweiligen Sozialhilfeträgern (z.B. kreisfreie Städte, Landkreise).
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. Januar 2012
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14. Februar 2012
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