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Sozialhilferichtlinien

Sozialhilferichtlinien.
Diese werden von den Sozialhilfeträgern bei der Ausführung der Sozialgesetzbücher (bundeseinheitliche Rechtsnormen) als verbindliche Grundlage für die Antragsprüfung und -bewilligung herangezogen. Anders als etwa die Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit, die einen vergleichbaren Status haben, sind die Sozialhilferichtlinien nicht öffentlich einsehbar. Sozialhilferichtlinien werden von den kommunalen Spitzenverbänden auf der Ebene der Bundesländer vereinbart und an den aktuellen Stand der Bundesgesetzgebung angepasst. In Kraft gesetzt werden sie jedoch von den jeweiligen Sozialhilfeträgern (z.B. kreisfreie Städte, Landkreise).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2012
  • Frist
    14. Februar 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sozialhilferichtlinien
Datum
11. Januar 2012 15:41
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sozialhilferichtlinien. Diese werden von den Sozialhilfeträgern bei der Ausführung der Sozialgesetzbücher (bundeseinheitliche Rechtsnormen) als verbindliche Grundlage für die Antragsprüfung und -bewilligung herangezogen. Anders als etwa die Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit, die einen vergleichbaren Status haben, sind die Sozialhilferichtlinien nicht öffentlich einsehbar. Sozialhilferichtlinien werden von den kommunalen Spitzenverbänden auf der Ebene der Bundesländer vereinbart und an den aktuellen Stand der Bundesgesetzgebung angepasst. In Kraft gesetzt werden sie jedoch von den jeweiligen Sozialhilfeträgern (z.B. kreisfreie Städte, Landkreise).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde an ein Fachreferat weitergeleitet.…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Sozialhilferichtlinien
Datum
12. Januar 2012 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Festnetzpreis 14 ct/min, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 0 18 05 / 6767-10 Unfallversicherung/Ehrenamt: 0 18 05 / 6767-11 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 0 18 05 / 6767-12 Arbeitsrecht: 0 18 05 / 6767-13 Teilzeit/Altersteilzeit, Minijobs: 0 18 05 / 6767-14 Infos für behinderte Menschen: 0 18 05 / 6767-15 Ausbildungsförderung/Ausbildungsbonus: 0 18 05 / 6767-18 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 0 18 05 / 6767-19 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 0 18 05 / 6767-20 Informationen zum Bildungspaket: 0 18 05 / 6767-21 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: <<E-Mailadresse>> 0 18 05 / 6767-16 Schreibtelefon 0 18 05 / 6767-17 Fax Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mailadresse>> Gebärdentelefon / ISDN-Bildtelefon: 030 18 80 80 80 5 www.bmas.bund.de <<E-Mailadresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
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