Sozialindex für Schulen

Wir der Sozialindex bundesweit einheitlich erfasst?

Bitte schicken Sie mir (idealerweise als Excel oder CSV) den Sozialindex zugeordnet zu Postleitzahlen und/oder Schulen zu, sofern diese Daten vorliegen.

Besten Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juni 2016
  • Frist
    15. Juli 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir der Sozialin…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sozialindex für Schulen [#17074]
Datum
13. Juni 2016 13:02
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir der Sozialindex bundesweit einheitlich erfasst? Bitte schicken Sie mir (idealerweise als Excel oder CSV) den Sozialindex zugeordnet zu Postleitzahlen und/oder Schulen zu, sofern diese Daten vorliegen. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Az.: 18501/32(2016) Bearb.: Hahnen 13.07.2016 Sehr geehrtAntra…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Sozialindex für Schulen [#17074]
Datum
13. Juli 2016 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Az.: 18501/32(2016) Bearb.: Hahnen 13.07.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum bundesweiten Sozialindex. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: In einzelnen Bundesländern gibt es einen sog. Schulsozialindex, der in manchen Fällen für die Ressourcenverteilung auf Schulen zugrunde gelegt wird. Informationen darüber, ob ein solcher Index in allen Bundesländern bzw. bundesweit erstellt wird, liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht vor. Auch das Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland konnte hierzu keine Angaben machen. Mit freundlichen Grüßen