Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Sozialreferat: 3. oder 4. Kapitel im SGB XII: unzureichende und falsche Schreiben/Bescheide

bekanntlich bestehen im SGB XII unterschiedliche im 3. und 4. Kapitel, zB:
https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/gesundheit-und-soziales/soziale-hilfen/sozialhilfe-sgb-xii-grundsicherung-krankenhilfe-pflegegeld/unterschiede-der-hilfe-zum-lebensunterhalt-hlu-3kapsgbxii-und-grundsicherung-4-kap-sgbxii.html

Wiederholt musste festgestellt werden, dass die Bewilligung bzw. Ihre Schreiben im falschen Kapitel erfolgt, im laufendenden Bezug ohne Grund ein Wechsel im Bescheid erfolgt, im Bescheid keine Angaben zum jeweiligen Kapitel erfolgt, etc.

Dies schafft diverse Missverständnisse und Unklarheiten, zB Unterhaltsrecht, Berücksichtigung Einkommen / Vermögen.

Antrag:

A) Sind die Fehler der EDV, unzureichende interne Weisungen oder Fehler durch Mitarbeiter geschuldet?

B) Wie kann künftig eine korrekte Bearbeitung durch die LH München sichergestellt werden, zB Controlling / interne Revision?

C) Kam es dadurch zu finanziellen Verlusten bei der LH München, zB keine Überprüfung der Einkommen/Vermögen von unterhaltspflichtigen Angehörigen im 3. Kapitel.

Vielen Dank für die Auskunft.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sozialreferat: 3. oder 4. Kapitel im SGB XII: unzureichende und falsche Schreiben/Bescheide [#169683]
Datum
2. November 2019 16:35
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bekanntlich bestehen im SGB XII unterschiedliche im 3. und 4. Kapitel, zB: https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/gesundheit-und-soziales/soziale-hilfen/sozialhilfe-sgb-xii-grundsicherung-krankenhilfe-pflegegeld/unterschiede-der-hilfe-zum-lebensunterhalt-hlu-3kapsgbxii-und-grundsicherung-4-kap-sgbxii.html Wiederholt musste festgestellt werden, dass die Bewilligung bzw. Ihre Schreiben im falschen Kapitel erfolgt, im laufendenden Bezug ohne Grund ein Wechsel im Bescheid erfolgt, im Bescheid keine Angaben zum jeweiligen Kapitel erfolgt, etc. Dies schafft diverse Missverständnisse und Unklarheiten, zB Unterhaltsrecht, Berücksichtigung Einkommen / Vermögen. Antrag: A) Sind die Fehler der EDV, unzureichende interne Weisungen oder Fehler durch Mitarbeiter geschuldet? B) Wie kann künftig eine korrekte Bearbeitung durch die LH München sichergestellt werden, zB Controlling / interne Revision? C) Kam es dadurch zu finanziellen Verlusten bei der LH München, zB keine Überprüfung der Einkommen/Vermögen von unterhaltspflichtigen Angehörigen im 3. Kapitel. Vielen Dank für die Auskunft.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung München
WG: 3. oder 4. Kapitel im SGB XII , (#169683) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Es lie…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: 3. oder 4. Kapitel im SGB XII , (#169683)
Datum
27. November 2019 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Es liegt außerhalb des Rahmens der Informationsfreiheitssatzung, zu Einzelfällen Auskunft zu geben. Dies würde auch Datenschutzbestimmungen widersprechen. Hinsichlich Einzelfallentscheidungen steht dem Leistungsberechtigten/der Leistungsberechtigten das Rechtsmittel des Widerspruchs zur Verfügung, um die Entscheidung der Behörde überprüfen zu lassen. Punkt A: Sollte ein Fehler bei der Zuordnung zum 3.Kapitel bzw. 4.Kapitel SGB XII passieren, kann nur im jeweiligen Einzelfall die konkrete Fehlerursache festgestellt werden. Sollte ein Leistungsberechtigter/eine Leistungsberechtigte einen Fehler feststellen, steht diesen das Rechtsmittel des Widerspruchs zur Verfügung. Punkt B: Um Fehler im SGB XII zu vermeiden, bestehen fachlichen Weisungen, eine hierarchisch abgestufte Anordnungsbefugnis, eine Kontrolle durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten und ein amtsinternes Controlling. Punkt C: Soweit es in einem Einzelfall zu einer fehlerhaften Zuordnung zum 3. Kapitel bzw. 4. Kapitel SGB XII gekommen sein sollte, wird der Fall ab Bekanntwerden des Fehlers korrigiert. Es liegt in der Natur von Fehlern, dass diese theoretisch auch einen finanzielle Auswirkung zur Folge haben können. mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.