Sozio-kulturelle Einflüsse auf die Impfquote (COVID-19)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Datensätze, Analysen und Berichte zu sozio-kulturellen Einflüssen auf die COVID-19 Impfquote in Deutschland und Europa seit Impfbeginn
- Analysen und Berichte zu der Erklärung der aktuellen Impfquote in Deutschland im Zeitraum 1.6.2020 bis 21.11.2021

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich, sofern erforderlich, einverstanden.

Sollte der Umfang einer einfachen Anfrage überschritten werden bitte ich um Übersendung einer Übersicht der identifizierten Dokumententitel, um meine Anfrage weiter einschränken zu können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Datensätze, Ana…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sozio-kulturelle Einflüsse auf die Impfquote (COVID-19) [#233461]
Datum
21. November 2021 23:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Datensätze, Analysen und Berichte zu sozio-kulturellen Einflüssen auf die COVID-19 Impfquote in Deutschland und Europa seit Impfbeginn - Analysen und Berichte zu der Erklärung der aktuellen Impfquote in Deutschland im Zeitraum 1.6.2020 bis 21.11.2021 Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich, sofern erforderlich, einverstanden. Sollte der Umfang einer einfachen Anfrage überschritten werden bitte ich um Übersendung einer Übersicht der identifizierten Dokumententitel, um meine Anfrage weiter einschränken zu können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233461/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Sozio-kulturelle Einflüsse auf die Impfquote (COVID-19) [#233461]
Datum
22. November 2021 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag kann ich folgende Auskunft erteilen: Die Durchführung de…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Sozio-kulturelle Einflüsse auf die Impfquote (COVID-19) [#233461]
Datum
30. November 2021 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag kann ich folgende Auskunft erteilen: Die Durchführung der Impfkampagne ist Aufgabe der Länder. Ob die Länder Analysen zu den angefragten soziokulturellen Einflüssen auf die Impfquote haben erstellen lassen, ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht bekannt. Wesentliche Erkenntnisse zu den Beweggründen, aus denen heraus Menschen in Deutschland sich nicht impfen lassen, konnten im Rahmen einer Umfrage gewonnen werden. In einer bundesweiten Online-Umfrage wurden vor Kurzem im Auftrag des BMG vom Meinungsforschungsinstitut FORSA rund 3.000 bislang ungeimpfte Personen nach ihren Motiven befragt, warum sie sich noch nicht haben impfen lassen (https://www.bundesgesundheitsminister... ). Rund zwei Drittel der Befragten gaben an, sich "auf keinen Fall" in den nächsten zwei Monaten impfen zu lassen. 23 Prozent tendierten zu "eher nein". Lediglich 2 Prozent der Befragten wollten sich "auf jeden Fall" impfen lassen. Die restlichen 10 Prozent zeigten sich unentschlossen oder hielten eine spätere Impfung "eher" für möglich. Laut der Befragung, die zwischen Ende September und Mitte Oktober durchgeführt wurde, können die Ungeimpften auch kaum noch umgestimmt werden. 89 Prozent der Befragten gaben beispielsweise an, es habe keinerlei Einfluss auf die eigene Impfbereitschaft, wenn die Intensivstationen erneut an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Nur 5 Prozent meinen, dieser Umstand werde ihre Bereitschaft zu einer Impfung erhöhen. Mit freundlichen Grüßen,