Spätaussiedler und ihre ignorierten 40% der Versicherungszeiten / UdSSR-Rente

Gemäß § 22 Abs. 4 FRG werden Entgeltpunkte mit dem Faktor 0,6 vervielfältigt. Somit gehen 60% der Versicherungszeiten aus dem Herkunftsland in die deutsche Rente über. 40% der Versicherungszeiten aus dem Herkunftsland werden ignoriert.

Da diese 40% bei der deutschen Rente nicht beachtet werden, kann der Spätaussiedler diese Zeit bei seiner Herkunftsland-Rente beantragen. Hat der Spätaussiedler in UdSSR gearbeitet, hat er das Recht, die UdSSR-Rente zu beantragen.

Hinweis: Die Nichtzahlung der Rente aus 40% der Versicherungszeiten aus dem Herkunftsland führt zur Rechtsverletzung des Spätaussiedlers, zur Rechtsverletzung der Familienmitglieder des Spätaussiedlers, die die fehlende Rentenzahlung gemäß BGB durch finanzielle Unterstützung innerhalb der Familie kompensieren müssen und in Folge weniger Geldmittel für ihre kommende Rentenversorgung haben.

Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland nimmt Forderungen gegen UdSSR auf Zahlung der UdSSR-Renten entgegen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß § 22 Abs. 4 FRG werden Entgelt…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spätaussiedler und ihre ignorierten 40% der Versicherungszeiten / UdSSR-Rente [#272369]
Datum
8. März 2023 00:20
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß § 22 Abs. 4 FRG werden Entgeltpunkte mit dem Faktor 0,6 vervielfältigt. Somit gehen 60% der Versicherungszeiten aus dem Herkunftsland in die deutsche Rente über. 40% der Versicherungszeiten aus dem Herkunftsland werden ignoriert. Da diese 40% bei der deutschen Rente nicht beachtet werden, kann der Spätaussiedler diese Zeit bei seiner Herkunftsland-Rente beantragen. Hat der Spätaussiedler in UdSSR gearbeitet, hat er das Recht, die UdSSR-Rente zu beantragen. Hinweis: Die Nichtzahlung der Rente aus 40% der Versicherungszeiten aus dem Herkunftsland führt zur Rechtsverletzung des Spätaussiedlers, zur Rechtsverletzung der Familienmitglieder des Spätaussiedlers, die die fehlende Rentenzahlung gemäß BGB durch finanzielle Unterstützung innerhalb der Familie kompensieren müssen und in Folge weniger Geldmittel für ihre kommende Rentenversorgung haben. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland nimmt Forderungen gegen UdSSR auf Zahlung der UdSSR-Renten entgegen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272369/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3070-333-007-11/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Inform…
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Spätaussiedler und ihre ignorierten 40% der Versicherungszeiten / UdSSR-Rente [#272369]
Datum
14. März 2023 14:31
Status
Warte auf Antwort
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unser Az: 3070-333-007-11/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 08.03.2023 ist im Dezernat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3070-333-007-11/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Spätaussiedler und ihre ignorierten 40% der Versicherungszeiten / UdSSR-Rente [#272369]
Datum
22. März 2023 15:18
Status
Warte auf Antwort
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unser Az: 3070-333-007-11/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrem IFG-Antrag vom 08.03.2023 können wir Ihnen folgende Antwort geben: Die Rentenansprüche von Spätaussiedlern regelt das Fremdrentengesetz (FRG). Wir verweisen erneut auf die Broschüre "Aussiedler und ihre Rente", mit der die Deutsche Rentenversicherung über dieses Gesetz und seine Auswirkungen für Vertriebene und Aussiedler informiert. Die Broschüre kann im Internet über die Plattform der Deutschen Rentenversicherung öffentlich über folgenden Link aufgerufen werden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/aussiedler_und_ihre_rente.html Auf der Seite 11 der genannten Broschüre wird auf den Faktor 0,6 eingegangen. Es werden nicht die Versicherungszeiten mit dem Faktor vervielfältigt, sondern die Werte, die sich aus dem Fremdrentengesetz ergeben. Die gesetzliche Vorschrift für den Faktor 0,6 ist der § 22 Abs. 4 FRG. Wir verweisen darauf, dass die Deutsche Rentenversicherung nach Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden ist und damit diese Vorschrift zwingend anzuwenden hat. Den Vorwurf der Rechtsverletzung weisen wir zurück. Die Absenkung auf 60 % wurde bereits verfassungsrechtlich geprüft. Das BVerfG hat mit Beschluss vom 13.06.2006, AZ: 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04 über mehrere Vorlagebeschlüsse des BSG entschieden. Danach ist die Anwendung des § 22 Abs. 4 FRG in der Fassung des WFG grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Lediglich für Berechtigte, die vor dem 01.01.1991 nach Deutschland gekommen sind und deren Rente nach dem 30.09.1996 beginnt, hatte das BVerfG noch eine zusätzliche Übergangsregelung gefordert. Dies wurde vom Gesetzgeber mit Art. 6 § 4c Abs. 2 FANG nachgeholt. Darauf, dass die UdSSR aufgelöst wurde und es insofern keine "UdSSR-Renten" mehr geben kann und dass die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten der UdSSR von der Russischen Föderation wahrgenommen werden, haben wir bereits mehrfach hingewiesen. Das Gleiche gilt für die Möglichkeiten, wie ein russischer Rentenanspruch geltend gemacht werden kann. Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Information. Ihre Antwort hat aber mit meiner Anfrage keinen Zusammenhang. Meine…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Spätaussiedler und ihre ignorierten 40% der Versicherungszeiten / UdSSR-Rente [#272369]
Datum
22. März 2023 16:01
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Information. Ihre Antwort hat aber mit meiner Anfrage keinen Zusammenhang. Meine Anfrage: Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland nimmt Forderungen gegen UdSSR auf Zahlung der UdSSR-Renten entgegen? "Darauf, dass die UdSSR aufgelöst wurde und es insofern keine "UdSSR-Renten" mehr geben kann und dass die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten der UdSSR von der Russischen Föderation wahrgenommen werden, haben wir bereits mehrfach hingewiesen. Das Gleiche gilt für die Möglichkeiten, wie ein russischer Rentenanspruch geltend gemacht werden kann." 1. Bitte schicken Sie mir Dokument, in welchem die Russische Föderation die Pflichten der UdSSR zur Zahlung der UdSSR-Renten übernommen hat. UdSSR-Renten gehören nicht zu völkerrechtlichen Rechten und Pflichten. 2. Bitte schicken Sie mir Dokument, das bestimmt, dass nach Auflösung der UdSSR alle UdSSR-Renten(-anwartschaften) im Luft aufgelöst wurden. 3. Ich erwarte die Information aus meiner Anfrage: Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland nimmt Forderungen gegen UdSSR auf Zahlung der UdSSR-Renten entgegen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272369/
Deutsche Rentenversicherung Bund
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. März 2023 16:01
Status
Warte auf Antwort

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Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3070-333-007-11/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Inform…
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
AW: Spätaussiedler und ihre ignorierten 40% der Versicherungszeiten / UdSSR-Rente [#272369]
Datum
27. März 2023 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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unser Az: 3070-333-007-11/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 22.03.2023 ist im Dezernat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3070-333-007-11/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> wir bedauern, dass S…
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Deutsche Rentenversicherung Bund
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Spätaussiedler und ihre ignorierten 40% der Versicherungszeiten / UdSSR-Rente [#272369]
Datum
31. März 2023 14:30
Status
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unser Az: 3070-333-007-11/2023 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> wir bedauern, dass Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden waren, und möchten auf Ihre nochmalige Rückfrage vom 22.03.2023 (zum IFG-Antrag vom 08.03.2023) folgendes ergänzen: Die von Ihnen gewünschten Dokumente gibt es nicht. Es gibt keine Stelle in der Bundesrepublik Deutschland, die "Forderungen gegen UdSSR auf Zahlung der UdSSR-Renten entgegennimmt". Sie können sich jedoch mit Ihrem Anliegen an den Sozialfonds Russland wenden, der für die Zahlung der Renten der Russischen Föderation zuständig ist. Dort ist bekannt, in welcher Art und Weise in der damaligen UdSSR zurückgelegte Rentenversicherungszeiten bzw. bereits gezahlte UdSSR-Renten zu behandeln sind. Sozialfonds Russlands ul. Schabolowka 4, GSP-1 g. MOSKVA 119991 RUSSISCHE FÖDERATION Alternativ ist der Weg über die Internetseite des Sozialfonds Russland möglich (www.psfr.gov.ru). Darüber hinaus können Sie Ihre Fragen an die Russische Botschaft richten. Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland Unter den Linden 63-65 10117 Berlin Alternativ ist der Weg über die Internetseite der Botschaft der Russischen Föderation möglich (www.germany.mid.ru). Mit freundlichen Grüßen