Spähprogramm Prism

Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2013
  • Frist
    16. Juli 2013
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Gunnar Sohn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
Spähprogramm Prism
Datum
14. Juni 2013 13:47
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gunnar Sohn Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn

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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Sohn, mit Ihrer E-Mail vom 14. Juni 2013 beantragen Sie Zugang zu der Information, ob der Bunde…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Antwort: Spähprogramm Prism
Datum
21. Juni 2013 07:20
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Sohn, mit Ihrer E-Mail vom 14. Juni 2013 beantragen Sie Zugang zu der Information, ob der Bundesnachrichtendienst gegebenenfalls Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder gegebenenfalls Zugriff auf diese Daten hatte. Soweit Sie Ihren Auskunftsantrag auf § 1 IFG stützen, muss dieser bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Auch nach § 3 Umweltinformationsgesetz bzw. § 1 Verbraucherinformationsgesetz besteht kein Informationsanspruch, da deren Anwendungsbereich nicht dievon Ihnen gewünschte Information umfasst, sondern auf Umwelt - respektive gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen beschränkt ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesnachrichtendienst, Heilmannstr. 30, 82049 Pullach einzulegen. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag Janus DalinBundesnachrichtendienst-----Gunnar Sohn <<Name und E-Mail-Adresse>> schrieb: ----- An: <<E-Mail-Adresse>> Gunnar Sohn <<Name und E-Mail-Adresse>>Datum: 06/14/2013 01:56PMBetreff: Spähprogramm PrismAntrag nach dem IFG/UIG/VIGSehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sindAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.Mit freundlichen Grüßen,Gunnar SohnPostanschriftGunnar Sohn<< Adresse entfernt >>