Spargelkosten zum Irakbesuch

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bezugnehmend auf den Instagram Post (https://www.instagram.com/p/Byct_eWi1dd/) von Herrn Maas bitte ich um umfangreiche Information bezüglich des Spargels und dem Kauf dessen.

Insbesondere, aber nicht ausschließlich bitte ich um Auskunft welche Kosten für den Kauf der 50kg Spargel angefallen sind und wo diese gekauft wurden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine sofortige Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen herzlich für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spargelkosten zum Irakbesuch [#149610]
Datum
8. Juni 2019 22:33
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf den Instagram Post (https://www.instagram.com/p/Byct_eWi1dd/) von Herrn Maas bitte ich um umfangreiche Information bezüglich des Spargels und dem Kauf dessen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich bitte ich um Auskunft welche Kosten für den Kauf der 50kg Spargel angefallen sind und wo diese gekauft wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine sofortige Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen herzlich für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meiner im Betreff genannten Anfrage dokumentiere ich im Anhang noch den Ins…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Spargelkosten zum Irakbesuch [#149610]
Datum
8. Juni 2019 22:34
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
887,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meiner im Betreff genannten Anfrage dokumentiere ich im Anhang noch den Instagram Post auf welchen ich mich beziehe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - screenshot_20190608-222843.jpg - screenshot_20190608-222846.jpg - screenshot_20190608-222735.jpg - screenshot_20190608-222738.jpg - screenshot_20190608-222737.jpg Anfragenr: 149610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10054583] - AW: Spargelkosten bei Irakbesuch - AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10054583] - AW: Spargelkosten bei Irakbesuch -
Datum
11. Juni 2019 18:04
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass der Spargel von einem Spargelhof in Brandenburg bezogen wurde und 6,50 Euro pro Kilo kostete. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [Ticket#: 10054583] - AW: Spargelkosten bei Irakbesuch - [#149610] Sehr geehrteAntragsteller/in teilen Sie mi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10054583] - AW: Spargelkosten bei Irakbesuch - [#149610]
Datum
11. Juni 2019 18:29
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in teilen Sie mir bitte die Adresse des Spargelhofes mit? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10054583] - AW: Spargelkosten bei Irakbesuch - [#149610 [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr gee…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10054583] - AW: Spargelkosten bei Irakbesuch - [#149610 [...]
Datum
12. Juni 2019 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Wie bereits mitgeteilt, haben wir Ihre Anfrage zunächst - in Ihrem Interesse - als kostenfreie Bürgerfrage behandelt. Bei Bürgeranfragen gilt der allgemeine Datenschutz, wonach personenbezogene Daten Dritter nicht herausgegeben werden müssen, wozu auch die Angabe der Adresse des Betriebs im vorliegenden Fall gehören. Gemäß § 5 Abs. 1 IFG müsste für die gewünschte Auskunft nun ein kostenpflichtiges Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden. Sollten Sie auf die Durchführung eines für Sie kostenpflichtigen Drittbeteiligungsverfahren bestehen, müssten wir Ihre Nachfrage wieder als IFG-Antrag werten. Hierzu bitten wir ggf. um Ihr Einverständnis und Ihre zustellfähige Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [Ticket#: 10054583] - AW: Spargelkosten bei Irakbesuch - [#149610 [...] [#149610] Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10054583] - AW: Spargelkosten bei Irakbesuch - [#149610 [...] [#149610]
Datum
12. Juni 2019 16:13
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne verweise ich auf meine ursprüngliche Anfrage welche Sie anscheinend nicht vollständig gelesen haben: "Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden." Meine Postanschrift entnehmen Sie dieser Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _Kosten_f=FCr?= =?iso-8859-1?Q?_Spargel_anl=E4sslich_…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _Kosten_f=FCr?= =?iso-8859-1?Q?_Spargel_anl=E4sslich_Irakbesuch; _Vg._214-2019?=
Datum
14. Juni 2019 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: =?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _Kosten_f=FCr?= =?iso-8859-1?Q?_Spargel_anl=E4ssl…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: =?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _Kosten_f=FCr?= =?iso-8859-1?Q?_Spargel_anl=E4sslich_Irakbesuch; _Vg._214-2019?= [#149610]
Datum
14. Juni 2019 17:27
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
149610-1.pdf
37,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe keine neue Anfrage gestellt sondern auf meine Anfrage "Spargelkosten zum Irakbesuch [#149610]" geantwortet. Sie finden den gesamten Verlauf meiner Anfrage auch im Anhang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 149610-1.pdf Anfragenr: 149610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Spargelkosten zum Irakbesuch“ [#149610] [#149610]
Datum
14. Juni 2019 17:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/149610 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Daten eines Spargelhofes keine personenbezogenen Daten eines Dritten sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 149610.pdf - 2019-06-08_2-screenshot_20190608-222735.jpg - 2019-06-08_2-screenshot_20190608-222737.jpg - 2019-06-08_2-screenshot_20190608-222738.jpg - 2019-06-08_2-screenshot_20190608-222843.jpg - 2019-06-08_2-screenshot_20190608-222846.jpg - 2019-06-14_2-149610-1.pdf Anfragenr: 149610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Spargelkosten zum Irakbesuch“ [#149610] [#149610]
Datum
14. Juni 2019 17:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/149610 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Daten eines Spargelhofes keine personenbezogenen Daten eines Dritten sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 149610.pdf - 2019-06-08_2-screenshot_20190608-222735.jpg - 2019-06-08_2-screenshot_20190608-222737.jpg - 2019-06-08_2-screenshot_20190608-222738.jpg - 2019-06-08_2-screenshot_20190608-222843.jpg - 2019-06-08_2-screenshot_20190608-222846.jpg - 2019-06-14_2-149610-1.pdf Anfragenr: 149610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juni 2019 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
677,5 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Juli 2019
Status
geschwärzt
651,8 KB

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