Späterer Rückgriff auf Verlängerungsgründe nach §15 Abs. 3 Bafög, Präzedenzfälle, Ableismus

Ich bin auf der Suche nach Präzedenzfällen für einen späterer Rückgriff auf Verlängerungsgründe nach §15 Abs. 3 Bafög. Ein Antrag auf Förderung nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer wäre möglich gewesen, doch wegen für psychisch Kranke unvollständig oder zumindest nicht der Inklusion förderlich zu bezeichnender Angaben und einer zu knappen Frist (der Einreichung von Attesten) für Personen mit temporären kognitiven Einschränkungen und "executive dysfunction" unter Zeitdruck kann im schlimmsten Fall von institutionellem Ableismus ausgegangen werden. Ich möchte daher ein Exempel statuieren. Daher suche ich auch anonymisierte Präzedenzfälle. Bitte leiten Sie mein Schreiben ggf. weiter.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Studierendenwerk Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Späterer Rückgriff auf Verlängerungsgründe nach §15 Abs. 3 Bafög, Präzedenzfälle, Ableismus [#243376]
Datum
15. März 2022 14:22
An
Studierendenwerk Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich bin auf der Suche nach Präzedenzfällen für einen späterer Rückgriff auf Verlängerungsgründe nach §15 Abs. 3 Bafög. Ein Antrag auf Förderung nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer wäre möglich gewesen, doch wegen für psychisch Kranke unvollständig oder zumindest nicht der Inklusion förderlich zu bezeichnender Angaben und einer zu knappen Frist (der Einreichung von Attesten) für Personen mit temporären kognitiven Einschränkungen und "executive dysfunction" unter Zeitdruck kann im schlimmsten Fall von institutionellem Ableismus ausgegangen werden. Ich möchte daher ein Exempel statuieren. Daher suche ich auch anonymisierte Präzedenzfälle. Bitte leiten Sie mein Schreiben ggf. weiter.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 243376 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Studierendenwerk Hamburg
Guten Tag, ich empfehle ich, sich an die BAföG-Beratung der AStA der Uni Hamburg zu wenden https://www.asta.uni-h…
Von
Studierendenwerk Hamburg
Betreff
Späterer Rückgriff auf Verlängerungsgründe nach §15 Abs. 3 Bafög, Präzedenzfälle, Ableismus [#243376]
Datum
28. März 2022 10:25
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, ich empfehle ich, sich an die BAföG-Beratung der AStA der Uni Hamburg zu wenden https://www.asta.uni-hamburg.de/2-ber... . Dort werden die Berater:innen im Hintergrund von dem Rechtsanwalt Schaller begleitet, der auch viele Rechtsfälle übernimmt. Vielleicht kann man Ihnen dort weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Hamburg
Das .pdf enthält nicht nur die erhaltenen Briefe, sondern auch meine Antworten.
Von
Studierendenwerk Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
name_jan_schriftverkehr_mit_dem_studierendenwerk_stand_300322.pdf
3,5 MB
Das .pdf enthält nicht nur die erhaltenen Briefe, sondern auch meine Antworten.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Späterer Rückgriff auf Verlängerungsgründe nach §15 Abs. 3 Bafög, Präzedenzfälle, Ableismus“ [#243376]
Datum
30. März 2022 20:20
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/243376/ Der Hinweis der Sachbearbeiterin war zwar nützlich und ich werde bei dem Rechtsanwalt auch nachfragen. Allerdings bin der Meinung, die Anfrage wurde etwas ungenügend bearbeitet, weil keine Einsicht in vorherige Fälle von Aufhebungen oder Änderungen von Bafög-Bescheiden wegen Anerkennung schwerwiegender Gründe (psychische Krankheit) ermöglicht wurde. Falls man anonymisierte Bescheide einsehen könnte, würde mir das sehr weiterhelfen. Wenn das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machbar ist, habe ich dafür Verständnis. Von den Vorwürfen des "institutionellen Ableismus" möchte ich Abstand nehmen und mich dafür entschuldigen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Jan Antragsteller/in Anhänge: - 243376.pdf - 2022-03-28_2-name_jan_schriftverkehr_mit_dem_studierendenwerk_stand_300322.pdf Anfragenr: 243376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243376/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. BAFöG-Bescheiden (I3/914/2022) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 30.3.2022 ist bei uns einge…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. BAFöG-Bescheiden (I3/914/2022)
Datum
21. April 2022 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 30.3.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/914/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Einsicht in BAFöG-Bescheide (I3/914/2022) Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mi…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Einsicht in BAFöG-Bescheide (I3/914/2022)
Datum
21. Juni 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 30.3.2022. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich an das Studierendenwerk der Universität Hamburg gewandt und dort am 15.3.2022 Auskunft beantragt über Verfahren, in denen Anträge auf Förderung nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer (§ 15 Abs. 3 BAFöG) gestellt wurden. Sie gehen davon aus, dass die Anforderungen an solche Anträge für psychisch kranke Studierende zu hoch sind, und möchten diese Annahme anhand von Präzedenzfällen überprüfen bzw. belegen. Das Studierendenwerk hat Ihnen am 28.3.2022 geantwortet und Sie an die Rechtsberatung des AStA verwiesen, im Übrigen aber keine Auskunft erteilt. Sie zweifeln daran, dass dies rechtmäßig ist. Sie wären mit einer Anonymisierung der Bescheide einverstanden. Ich habe hierzu mit dem Studierendenwerk Kontakt aufgenommen. Man hat mir dort mitgeteilt, dass die von Ihnen gewünschten Informationen nach dortiger Einschätzung nicht in den Bescheiden enthalten seien, da diese keine Informationen über Diagnosen o.ä. enthielten und daher nicht für einen Vergleich der Fälle geeignet seien. Hierzu wollte man mit Ihnen Rücksprache halten. Auf meine Rückfrage vor einigen Tagen wurde mir nun mitgeteilt, dass Ihr zugrunde liegendes BAFöG-Verfahren mit Widerspruchsbescheid vom 27.4.2022 nunmehr rechtskräftig abgeschlossen sei und man davon ausgehe, dass daher auch Ihr Auskunftsantrag erledigt sei. Ist das zutreffend? Mit freundlichen Grüßen