Spaziergänge gegen die corona-maßnahmen

Im November 2021 bis in das Frühjahr 2022 hinein kam es in der Magdeburger Innenstadt immer wieder montags zu sogenannten Spaziergängen von Bürgern, die gegen die Corona-Maßnahmen protestierten.
Bitte beantworten Sie folgende Fragen:
Stufen Sie diese Proteste als Demonstrationen ein?
Bitte erstellen Sie eine Auflistung über alle registrierten, montäglichen Proteste:
Datum, Anzahl der Teilnehmer, Anzahl der Polizeibeamten, Anzahl der Einkesselungen, Anzahl der Personalienfeststellungen Eingekesselter, Anzahl der Ordnungswidrigkeits-/Bußgeldbescheide (zum jeweiligen Datum des Protesttags), Anzahl vorbeugender Platzverweise (zum jeweiligen Datum des zukünftigen Protesttags), Kosten der Einsätze,
Bitte beziffern Sie auch die Anzahl der mit der Bescheiderstellung beschäftigen Verwaltungsmitarbeiter und deren Zeitaufwand.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im November 2021 bis …
An Polizeiinspektion Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spaziergänge gegen die corona-maßnahmen [#293959]
Datum
30. November 2023 21:17
An
Polizeiinspektion Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im November 2021 bis in das Frühjahr 2022 hinein kam es in der Magdeburger Innenstadt immer wieder montags zu sogenannten Spaziergängen von Bürgern, die gegen die Corona-Maßnahmen protestierten. Bitte beantworten Sie folgende Fragen: Stufen Sie diese Proteste als Demonstrationen ein? Bitte erstellen Sie eine Auflistung über alle registrierten, montäglichen Proteste: Datum, Anzahl der Teilnehmer, Anzahl der Polizeibeamten, Anzahl der Einkesselungen, Anzahl der Personalienfeststellungen Eingekesselter, Anzahl der Ordnungswidrigkeits-/Bußgeldbescheide (zum jeweiligen Datum des Protesttags), Anzahl vorbeugender Platzverweise (zum jeweiligen Datum des zukünftigen Protesttags), Kosten der Einsätze, Bitte beziffern Sie auch die Anzahl der mit der Bescheiderstellung beschäftigen Verwaltungsmitarbeiter und deren Zeitaufwand.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293959/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeiinspektion Magdeburg
Polizeiinspektion Magdeburg Stabsbereich Verwaltung Sachgebiet Recht/Personal 11.A.1.2-05553-007.2023 Durchführu…
Von
Polizeiinspektion Magdeburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang zu Spaziergänge gegen die corona-maßnahmen [#293959]
Datum
21. Dezember 2023 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeiinspektion Magdeburg Stabsbereich Verwaltung Sachgebiet Recht/Personal 11.A.1.2-05553-007.2023 Durchführung des Informationszugangsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA); Ihre Anträge auf Informationszugang zu polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Spaziergängen gegen die Corona-Maßnahmen - Ihr Zeichen: #293959 Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem untenstehenden Antrag ersuchten Sie um Informationen zu polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den sogenannten Montagsspaziergängen gegen die Corona-Maßnahmen im Zeitraum von November 2021 bis Frühjahr 2022 und zwar zu Ø Datum der Spaziergänge, Ø Anzahl der Teilnehmer, Ø Anzahl der eingesetzten Polizeibeamten, Ø Anzahl der polizeilichen Einkesselungen, Ø Anzahl der Personalienfeststellungen eingekesselter Personen, Ø Anzahl der Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldbescheide zum jeweiligen Datum des Protestages, Ø Anzahl vorbeugender Platzverweise zum jeweiligen Datum des zukünftigen Protesttages, Ø Kosten der Polizeieinsätze sowie Ø Anzahl der mit den Bescheiderstellungen beschäftigten Verwaltungsmitarbeitern und deren Zeitaufwand. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass keine den amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen im Sinne Ihrer Anfragen zu Ø Anzahl der eingesetzten Polizeibeamten, Ø Anzahl der polizeilichen Einkesselungen, Ø Anzahl der Personalienfeststellungen eingekesselter Personen, Ø Anzahl vorbeugender Platzverweise zum jeweiligen Datum des zukünftigen Protesttages Ø Kosten der Polizeieinsätze sowie Ø der Zeitaufwand der mit den Bescheiderstellungen beschäftigten Verwaltungsmitarbeitern auf einem Informationsträger festgehalten oder gespeichert sind, so dass ich diese Anfragen nach den Maßgaben des IZG LSA nicht beantworten kann. Eine Pflicht der Behörde, sich diese Informationen zu beschaffen, besteht nicht. Um Ihnen die Informationen zu - Datum der Spaziergänge, - Anzahl der Teilnehmer, - Anzahl der Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldbescheide zum jeweiligen Datum des Protesttages sowie - Anzahl der mit den Bescheiderstellungen beschäftigten Verwaltungsmitarbeiter in entsprechender Weise zukommen lassen zu können, bedarf es der Selektion aus verschiedenen Tabellen mit großem Datenvolumen. Dazu wird die Unterzeichnerin, die der Gruppe der Beamten in der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 Landesbeamtengesetz angehört, ca. zwei Stunden benötigen. Somit werden gemäß § 10 Abs.1, Abs. 3 IZG LSA i. V. m. der Verordnung über die Kosten nach dem IZG LSA (IZG LSA KostVO) i. V. m. § 3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) voraussichtlich Kosten in Höhe von 114 Euro für den Informationszugang zu erheben sein. Ich bitte Sie daher höflich, mir bis zum 04.01.2023 mitzuteilen, ob Sie in Anbetracht der zu erwartenden Kosten an Ihrem Antrag auf Zugang zu den hier vorliegenden – oben näher bezeichneten – Informationen festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen