Speicherung der Akten

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ?

Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ?

Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ?
Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ?

Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ?
Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ?

An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ?

Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ?

Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ?

Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ?

Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2014
  • Frist
    15. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Speiche…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Speicherung der Akten [#5943]
Datum
12. März 2014 23:59
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Speicherung der Akten" vom 12.03.201…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Speicherung der Akten [#5943]
Datum
15. April 2014 00:03
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Speicherung der Akten" vom 12.03.2014 (#5943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>