Speicherung der Akten-Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR


Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ?

Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ?

Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ?
Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ?

Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ?
Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ?

An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ?

Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ?

Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ?

Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ?

Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Speich…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Speicherung der Akten-Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR [#5992]
Datum
22. März 2014 16:23
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Ihr IFG-Antrag vom 22.03.2014 16:23 Uhr Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrem o. g. Antrag wünschten Sie…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 22.03.2014 16:23 Uhr
Datum
25. März 2014 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrem o. g. Antrag wünschten Sie Zugang zu folgenden Informationen: Ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet und um Zuarbeit gebeten. Welche Ergebnisse sich aus der heute eingeleiteten Recherche ergeben, ist noch offen. Die vorhandenen Informationen kann ich Ihnen per e-Mail übersenden oder Ihnen Kopien erstellen und zusenden. Nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) werden hierfür Kosten erhoben. Die Gebühr liegt, je nach Aufwand, zwischen 30 bis maximal 500 Euro, eine DIN A4 Kopie wird mit 10 Cent veranschlagt. Sobald mir alle Vorgänge vorliegen, kann ich den Umfang abschätzen. Ggf. könnten Sie Ihren Antrag dann zur Kostenreduzierung konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen Oliver Koch Beauftragter für das IFG Tel.: 030 / 2324 7422 Fax.: 030 / 2324 7159 Karl-Liebknecht-Str. 31 / 33 10178 Berlin
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
140514_Bescheid_Teil_2.docx siehe Anlage
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
140514_Bescheid_Teil_2.docx
Datum
14. Mai 2014 13:49
Status
Warte auf Antwort
siehe Anlage
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Speicherung der Akten-Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR" [#5992]
Datum
14. Mai 2014 22:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5992 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. (Erst) Nach einer Zusendung einer Eingangsbestätigung ihrerseits und der Nennung eines Aktenzeichens unter dem diese Eingabe bearbeitet wird, möchte ich Ihnen weitere, ergänzende Angaben zu diesem Sacherverhalt mitteilen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Mai 2014. Sie hatten unter de…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage "Speicherung der Akten-Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR" [#5992]
Datum
11. Juni 2014 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfrage_5992.zip
96,4 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Mai 2014. Sie hatten unter dem Datum 22. März 2014 eine Anfrage bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zum Thema "Speicherung der Akten" gestellt. Ihre einzelnen Fragen betrafen den Bereich der sog. "Elektronischen Akte". Der BStU hatte Ihnen hierzu einen Schlussbescheid mit Datum 14. Mai 2014 übersandt. Dabei wurde Ihnen mitgeteilt, dass ein integriertes, elektronisches Vorgangsbearbeitungssystem (sog. "eAkte") beim BStU derzeit keine Verwendung findet. Ich habe zwischenzeitlich mit dem BStU Kontakt aufgenommen und habe mir den Sachverhalt (derzeit keine Verwendung der eAkte beim BStU) dort bestätigen lassen. Der Schlussbescheid des BStU ist aus meiner Sicht insoweit nicht zu beanstanden. Weitere Unterlagen liegen mir nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 11.06.2014 zu meine o.g. Anfrage bei und übe…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage "Speicherung der Akten-Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR" [#5992]
Datum
11. Juni 2014 19:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 11.06.2014 zu meine o.g. Anfrage bei und über die Plattform www.fragdenstaat.de Mir geht vor allem und viel mehr über die Höhe des Gebührenbescheides an sich und dessen Korrektheit/Richtigkeit an sich. Boitte prüfen/überprüfen Sie diese bitte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2014. Sie baten um Überp…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Speicherung der Akten-Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR!
Datum
25. Juni 2014 13:08
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2014. Sie baten um Überprüfung der Höhe der Gebühren des Schlussbescheides des BStU vom 14. Mai 2014. Ich habe bezüglich der Gebührenhöhe (Gesamtbetrag 50,00 €) erneut Kontakt mit dem BStU aufgenommen. Der Schlussbescheid bezieht sich auf mehrere von Ihnen gestellte Einzelfragen/Anträge. Der BStU hat mir die von Ihnen gestellten Einzelfragen/Anträge zu insgesamt ganz unterschiedlichen Themenkomplexen erläutert. Es werden hier 50,00 € Gebühren Bearbeitungsgebühr für den mit den Einzelanfragen/Anträgen verbundenen Aufwand berechnet. Aus meiner Sicht ist die Gebührenhöhe nicht zu beanstanden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte noch ausführen, dass ich keinerlei …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Speicherung der Akten-Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR! [#5992]
Datum
26. Juni 2014 11:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte noch ausführen, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren kann, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich und konkret angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>