Speicherung von, auf Facebook.com veröffentlichen Kommentaren

- Werden die Kommentare von Facebook User, welche unter den ZDF-Themen auf der ZDF Facebookseite kommentieren, in einer ZDF interen Datenbank erfasst (außerhalb von Facebook)?

Wenn ja,

- auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt eine derartige Speicherung?
- Was konkret wird über den Kommentator gespeichert?
- Gibt es ein internes Score System und oder einen Katalog zu bestimmten Kommentatoren?
- Werden die Betroffenen von einer Speicherung dieser Daten in ZDF internen Datenbanken unterichtet? Wenn ja wie geschieht dies?
- Wie lange werden diese Daten beim ZDF gespeichert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. April 2016
  • Frist
    10. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
Jens Ploner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Werden die Kom…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
Jens Ploner
Betreff
Speicherung von, auf Facebook.com veröffentlichen Kommentaren [#16240]
Datum
7. April 2016 15:41
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Werden die Kommentare von Facebook User, welche unter den ZDF-Themen auf der ZDF Facebookseite kommentieren, in einer ZDF interen Datenbank erfasst (außerhalb von Facebook)? Wenn ja, - auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt eine derartige Speicherung? - Was konkret wird über den Kommentator gespeichert? - Gibt es ein internes Score System und oder einen Katalog zu bestimmten Kommentatoren? - Werden die Betroffenen von einer Speicherung dieser Daten in ZDF internen Datenbanken unterichtet? Wenn ja wie geschieht dies? - Wie lange werden diese Daten beim ZDF gespeichert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jens Ploner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jens Ploner
Jens Ploner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Speicherung von, auf Facebook.com veröffe…
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Von
Jens Ploner
Betreff
AW: Speicherung von, auf Facebook.com veröffentlichen Kommentaren [#16240]
Datum
27. Mai 2016 10:03
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Speicherung von, auf Facebook.com veröffentlichen Kommentaren" vom 07.04.2016 (#16240) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Jens Ploner Anfragenr: 16240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Ploner
Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Ploner, untenstehende E-Mail wurde uns von der ZDF-Zuschauerredaktion weitergeleitet, die aufg…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Speicherung von, auf Facebook.com veröffentlichen Kommentaren [#16240]
Datum
1. Juni 2016 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ploner, untenstehende E-Mail wurde uns von der ZDF-Zuschauerredaktion weitergeleitet, die aufgrund Ihres datenschutzrechtlichen Löschungsverlangens die Korrespondenz mit Ihnen und alle Daten zu Ihrer Person inzwischen gelöscht hat. Unter Bezugnahme auf das Schreiben des Datenschutzbeauftragten vom 17.05.2016 schließe ich mich den Ausführungen meines Vorgängers an und betrachte Ihr Auskunftsverlangen als beantwortet. Mit freundlichem Gruß

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Jens Ploner
Sehr geehrte Damen und Herren, Entgegen Ihrer Meinung ist meine Anfrage keineswegs erledigt. In ihre an mich adre…
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Von
Jens Ploner
Betreff
AW: AW: Speicherung von, auf Facebook.com veröffentlichen Kommentaren [#16240]
Datum
1. Juni 2016 16:48
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Entgegen Ihrer Meinung ist meine Anfrage keineswegs erledigt. In ihre an mich adressierten Brief sind Sie ebenfalls nicht auf meine sehr konkret und eindeutig formulierten Anfragen eingegangen. Stattdessen zitieren Sie das Landesdatenschutzgesetz, was diesbezueglich nicht festlegt, das Sie ohne Zustimmung des Betroffenen personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet haben. Ich gebe Ihnen hiermit eine weitere Moeglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Jens Ploner Anfragenr: 16240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Ploner