Speicherung von Fingerabdrücken

Durch die seit August 2021 eingetretene Pflicht für das des Fingerabdrucks bei der Beantragung neuer Personalausweise ist meine Frage, welche Informationstechnischen werden die Sicherheit dieser höchst persönlichen Daten sämtlicher Deutscher Bürger sicher zu stellen?

Werden die Fingerabdrücke gehashed?
Oder verschlüsselt?

Wie wird sichergestellt das nicht Daten von Millionen Bürgern geleaked werden könnten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2021
  • Frist
    2. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Hans Florian Erbs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch die seit Au…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Hans Florian Erbs
Betreff
Speicherung von Fingerabdrücken [#227613]
Datum
31. August 2021 00:18
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch die seit August 2021 eingetretene Pflicht für das des Fingerabdrucks bei der Beantragung neuer Personalausweise ist meine Frage, welche Informationstechnischen werden die Sicherheit dieser höchst persönlichen Daten sämtlicher Deutscher Bürger sicher zu stellen? Werden die Fingerabdrücke gehashed? Oder verschlüsselt? Wie wird sichergestellt das nicht Daten von Millionen Bürgern geleaked werden könnten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Florian Erbs Anfragenr: 227613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227613/ Postanschrift Hans Florian Erbs << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Florian Erbs
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Erbs, zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Info…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Speicherung von Fingerabdrücken [#227613]
Datum
15. September 2021 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erbs, zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf dem Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Hans Florian Erbs
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine E-Mail Adresse. Mit freundlichen Grüßen Hans Florian Erbs Anfragen…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Hans Florian Erbs
Betreff
AW: Speicherung von Fingerabdrücken [#227613]
Datum
15. September 2021 10:52
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine E-Mail Adresse. Mit freundlichen Grüßen Hans Florian Erbs Anfragenr: 227613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227613/ Postanschrift Hans Florian Erbs << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>