Speicherung/Vearbeitung von sensiblen Daten

a) Werden sensible Daten der Leistungsbezieher nach Art. 9 DSGVO gespeichert und/oder verarbeitet?
b) Wie lange werden diese sensiblen Daten gespeichert?
c) Erfolgt ein Austausch dieser Daten mit anderen Jobcentern bei Änderung der Zuständigkeit?
d) Wieviele Fälle der letzten fünf Jahre sind bekannt, in denen diese Daten (vor der DSGVO: §3 Abs. 9 BDSG a.F) widerrechtlich gespeichert und/oder vearbeitet wurden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Oliver Schramm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Werden sensib…
An Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
Speicherung/Vearbeitung von sensiblen Daten [#57090]
Datum
11. Februar 2019 19:53
An
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Werden sensible Daten der Leistungsbezieher nach Art. 9 DSGVO gespeichert und/oder verarbeitet? b) Wie lange werden diese sensiblen Daten gespeichert? c) Erfolgt ein Austausch dieser Daten mit anderen Jobcentern bei Änderung der Zuständigkeit? d) Wieviele Fälle der letzten fünf Jahre sind bekannt, in denen diese Daten (vor der DSGVO: §3 Abs. 9 BDSG a.F) widerrechtlich gespeichert und/oder vearbeitet wurden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Sehr geehrter Herr Schramm, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Diese werde ich nun prüfen und Ihnen dann i…
Von
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Betreff
AW: Speicherung/Vearbeitung von sensiblen Daten [#57090]
Datum
15. Februar 2019 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schramm, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Diese werde ich nun prüfen und Ihnen dann in Kürze eine Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Sehr geehrter Herr Schramm, Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach Maßgabe des Informationsfreih…
Von
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Betreff
AW: Speicherung/Vearbeitung von sensiblen Daten [#57090]
Datum
19. Februar 2019 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schramm, Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beantworte ich wie folgt. Zu a) "Werden sensible Daten der Leistungsbezieher nach Art. 9 DSGVO gespeichert und/oder verarbeitet?" Ja, insbesondere Gesundheitsdaten sind im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II entscheidungsrelevant. Die Befugnis zur Verarbeitung ergibt sich hierzu aus Art. 9 Abs. 2 lit. b) DSGVO, §§ 67a ff Zehntes Sozialgesetzbuch -SGB X- (siehe insbesondere auch §§ 67a Abs. 1 S. 2, 67b Abs. 1 S. 2 SGB X). Ich verweise insoweit auch auf meine Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO, die Sie auf meiner Homepage unter folgendem Link einsehen können: https://www.iag-gelsenkirchen.de/site/d… Zu b) " Wie lange werden diese sensiblen Daten gespeichert?" Dem Grundsatz der Erforderlichkeit aus § 67c Abs. 1 SGB X folgend kommt es für die Speicherdauer auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine eingehendere Darstellung zu den Speicherdauern findet sich in Ziffer 6 meiner oa. Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO. Zu c) "Erfolgt ein Austausch dieser Daten mit anderen Jobcentern bei Änderung der Zuständigkeit?" Nein, ein Austausch erfolgt bei Zuständigkeitswechsel nicht, soweit hiermit ein standardisiertes Verfahren gemeint sein sollte. Zu beachten ist jedoch, dass Jobcenter in der Form einer gemeinsamen Einrichtung der Träger nach dem SGB II (vgl. §§ 6, 44b SGB II) gemäß § 50 Abs. 3 SGB II verpflichtet sind, die durch die Bundesagentur zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik zu nutzen und auf einen auf dieser Grundlage erstellten gemeinsamen zentralen Datenbestand zuzugreifen. Verantwortliche Stelle für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik nach § 67 Absatz 9 SGB X ist die Bundesagentur. Bei einem Wechsel von einem Jobcenter in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung in ein anderes Jobcenter in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung greifen also beide Behörden auf denselben Datenbestand zu. Zu d) " Wieviele Fälle der letzten fünf Jahre sind bekannt, in denen diese Daten (vor der DSGVO: §3 Abs. 9 BDSG a.F) widerrechtlich gespeichert und/oder vearbeitet wurden?" Zur Klärung der Frage, ob hierzu eine amtliche Information im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG vorhanden ist, habe ich eine innerdienstliche Anfrage in die Wege geleitet. Sobald mir eine Antwort vorliegt, erhalten Sie hierzu weitere Rückmeldung. Ich hoffe, Ihre Anfragen zu a) bis c) damit vollumfänglich beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schramm
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Meine Anfragen zu a) bis c) sind vollstä…
An Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: Speicherung/Vearbeitung von sensiblen Daten [#57090]
Datum
19. Februar 2019 08:54
An
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Meine Anfragen zu a) bis c) sind vollständig beantwortet. Zu d) möchte ich aufgrund der Antworten konkretisieren, dass es mir hierbei insbesondere auch darum geht, ob unbefugte Mitarbeiter auf diese Daten Zugriff hatten, da solche Daten ja lediglich vom ärztlichen Dienst oder ähnlichen Einrichtungen innerhalb des Jobcenters, der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Gelsenkirchen verarbeitet werden dürfen. Ich bedanke mich nochmals recht herzlich für ihre zügige und ausführliche Antwort und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 57090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Schramm, ich komme zurück auf mein Email vom 19.02.2019 hinsichtlich der Beantwortung Ihrer An…
Von
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Betreff
AW: Speicherung/Vearbeitung von sensiblen Daten [#57090]
Datum
25. Februar 2019 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schramm, ich komme zurück auf mein Email vom 19.02.2019 hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Anfrage zu d) "Wieviele Fälle der letzten fünf Jahre sind bekannt, in denen diese Daten (vor der DSGVO: §3 Abs. 9 BDSG a.F) widerrechtlich gespeichert und/oder vearbeitet wurden?". Zwischenzeitlich habe ich eine Rückmeldung meines Verwaltungsbereichs erhalten. Eine amtliche Dokumentation liegt zu Ihrer Frage im IAG leider nicht vor. Nachvollzogen werden können jedoch die seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 registrierten Fälle der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 33 Abs. 1 DSGVO. Hierzu weise ich vorab darauf hin, dass das IAG nur dann selbst Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist, wenn kein Fall des § 50 Abs. 3 SGB II vorliegt. Die vorgenannte Vorschrift bestimmt, dass gemeinsame Einrichtungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben die durch die Bundesagentur zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik zu nutzen haben. In diesen Fällen ist verantwortliche Stelle nach § 67 Absatz 9 SGB X die Bundesagentur. Seit Mai 2018 wurden hier 7 Meldungen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten registriert; davon • 3 in Verantwortlichkeit des IAG • 4 in Verantwortlichkeit der BA gem. § 50 Abs. 3 SGB II Keine dieser Meldungen bezog sich auf besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO. Ausgehend von Ihrer Fragestellungen kann ich diese also nur so beantworten, dass keine entsprechenden Fälle bekannt sind. Ich bedaure, Ihnen keine weitergehende Auskunft geben zu können. Für eine kurze Rückmeldung, ob Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG vom 11.02.2019 damit als in vollem Umfang erledigt betrachtet werden kann, bin ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen

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Oliver Schramm
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. Die Anfrage ist dami…
An Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: Speicherung/Vearbeitung von sensiblen Daten [#57090]
Datum
27. Februar 2019 18:14
An
Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. Die Anfrage ist damit für mich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 57090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>