Speisepläne der Kalenderwoche 17

Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sp…
An Justizvollzugsanstalt Rheinbach Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265425]
Datum
12. Dezember 2022 17:35
An
Justizvollzugsanstalt Rheinbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 265425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265425/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Justizvollzugsanstalt Rheinbach
Anfrage gem. § 5 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz NRW Speisepläne der 17. KW 2022 Sehr geehrte Frau Brückner, a…
Von
Justizvollzugsanstalt Rheinbach
Betreff
AW: Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265425]
Datum
20. Dezember 2022 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfrage gem. § 5 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz NRW Speisepläne der 17. KW 2022 Sehr geehrte Frau Brückner, anbei übersende ich die erbetenen Speisepläne. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
Guten Tag, Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Zudem beantrage ich weitere Informationen: - Die Speiseplän…
An Justizvollzugsanstalt Rheinbach Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265425]
Datum
22. Dezember 2022 15:11
An
Justizvollzugsanstalt Rheinbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Zudem beantrage ich weitere Informationen: - Die Speisepläne der KW 17 aus dem Jahr 2021 sowie KW 18 aus dem Jahr 2020. - Wie viel Budget steht aktuell pro Insasse pro Tag pro Essen zur Verfügung? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 265425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265425/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Justizvollzugsanstalt Rheinbach
Ihre E-Mail vom 22.12.2022 Sehr geehrte Frau Brückner, anbei übersende ich Ihnen wie gewünscht die Speisepläne de…
Von
Justizvollzugsanstalt Rheinbach
Betreff
Ihre E-Mail vom 22.12.2022
Datum
5. Januar 2023 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, anbei übersende ich Ihnen wie gewünscht die Speisepläne der 18. Kalenderwoche 2020 und der 17. Kalenderwoche im Jahr 2021. Darüber hinaus bitten Sie um Auskunft, wie viel Budget pro Insasse pro Tag pro Essen zur Verfügung steht. Die Verpflegung der Inhaftierten wird nicht wie von Ihnen angenommen budgetiert, sodass ich hierzu keine Angabe machen kann. Somit fallen auch die steigenden Lebensmittelpreise nicht zu Lasten der Verpflegung der Gefangenen in der hiesigen Anstalt ins Gewicht. Es ist zudem anzumerken, dass eine ordnungsgemäße Verpflegung der Gefangenen gemäß § 16 Abs. 1 StVollzG NRW erfolgt. Mit freundlichen Grüßen