Speisepläne der Kalenderwoche 17

Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Speisepläne der Kalenderwoche 17 i…
An Justizvollzugsanstalt Rottweil Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265429]
Datum
12. Dezember 2022 17:35
An
Justizvollzugsanstalt Rottweil
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 265429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265429/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Justizvollzugsanstalt Rottweil
Sehr geehrte Frau Bruckner, anliegend erhalten Sie die gewünschte Information. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Justizvollzugsanstalt Rottweil
Betreff
AW: EXTERN Speisepläne der Kalenderwoche 17/2022 [#265429]
Datum
13. Dezember 2022 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Bruckner, anliegend erhalten Sie die gewünschte Information. Mit freundlichen Grüßen,
Belia Zanna Geetha Brückner
Guten Tag, Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Zudem beantrage ich weitere Informationen: - Die Speiseplän…
An Justizvollzugsanstalt Rottweil Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265429]
Datum
22. Dezember 2022 15:11
An
Justizvollzugsanstalt Rottweil
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Zudem beantrage ich weitere Informationen: - Die Speisepläne der KW 17 aus dem Jahr 2021 sowie KW 18 aus dem Jahr 2020. - Wie viel Budget steht aktuell pro Insasse pro Tag pro Essen zur Verfügung? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 265429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265429/
Justizvollzugsanstalt Rottweil
Sehr geehrte Frau Brückner, anliegend erhalten Sie die erwünschte Information. Rechtsgrundlage ist allerdings nic…
Von
Justizvollzugsanstalt Rottweil
Betreff
AW: EXTERN Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265429]
Datum
17. Januar 2023 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, anliegend erhalten Sie die erwünschte Information. Rechtsgrundlage ist allerdings nicht das schleswig-holsteinische Informationszugangsgesetz, sondern das Pendant aus Baden-Württemberg. Ein gefangenenbezogenes Tagesbudget für Essen gibt es nicht, so dass Ihnen hierzu auch keine Information weitergeleitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen,

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Belia Zanna Geetha Brückner
Guten Tag, - Wie viele Arbeitsplätze stellt ihre Anstalt aktuell für Gefangene zur Verfügung? - Arbeiten Insasse…
An Justizvollzugsanstalt Rottweil Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: EXTERN Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265429]
Datum
28. März 2023 23:08
An
Justizvollzugsanstalt Rottweil
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, - Wie viele Arbeitsplätze stellt ihre Anstalt aktuell für Gefangene zur Verfügung? - Arbeiten Insassen in der Küche? Wenn ja, wie viele? - Wird das Essen gemeinsam oder separiert auf der Zelle verspeist? - Gibt es eine Gemeinschaftsküche in ihrer Anstalt, in der Gefangene selbstständig Essen zubereiten können? - Über welchen Anstaltskaufmann können Insassen Lebensmittel o. Än erwerben? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 265429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265429/