Speisepläne der Kalenderwoche 17

Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Speisepläne der Kalenderwoche 17 i…
An Justizvollzugsanstalt Ulm Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265446]
Datum
12. Dezember 2022 17:35
An
Justizvollzugsanstalt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 265446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265446/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner

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Justizvollzugsanstalt Ulm
Sehr geehrte Frau Brückner, nach § 66 Abs. 10 JVollzGB I (BW) sind Auskunfts- und Informationsansprüche aus allg…
Von
Justizvollzugsanstalt Ulm
Betreff
AW: EXTERN Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265446]
Datum
28. Dezember 2022 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,2 KB


Sehr geehrte Frau Brückner, nach § 66 Abs. 10 JVollzGB I (BW) sind Auskunfts- und Informationsansprüche aus allgemeinen Gesetzen wie dem von Ihnen angesprochenen LIFG oder den (thematisch eher fernliegenden) Umwelt- oder Verbraucherinformationsgesetzen für den Bereich des Justizvollzuges ausgeschlossen. Das hat auch das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 16.12.2021 (14 K 4318-20) bestätigt. Deshalb erteilen wir die erbetenen Auskünfte auf Ihre Fragen vom 29.11. und 12.12.2022 nicht. Mit freundlichen Grüßen