Speisepläne der Kalenderwoche 17

Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sp…
An Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265322]
Datum
12. Dezember 2022 17:34
An
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 265322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265322/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Belia Zanna Geetha Brückner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Speisepläne der Kalenderwoche 17“ vom 12.12.2022 wurde von Ihnen n…
An Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265322]
Datum
14. Januar 2023 17:22
An
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Speisepläne der Kalenderwoche 17“ vom 12.12.2022 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Zudem ergänze ich meine Anfrage um folgende Information: Die Speisepläne der KW 17 aus dem Jahr 2021 sowie KW 18 aus dem Jahr 2020. - Wie viel Budget steht aktuell pro Insasse pro Tag pro Essen zur Verfügung? - Wie hoch waren die Verpflegungskosten pro Tag pro Insasse 2021? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Belia Brückner Anfragenr: 265322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265322/
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln
265322 Sehr geehrte Frau Belia Zanna Geetha Brückner. Mit nachfolgender E-Mail möchte ich Ihrem Wunsch nach "…
Von
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln
Betreff
265322
Datum
17. Januar 2023 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
14,2 KB
206,6 KB
image001.jpg
5,7 KB


Sehr geehrte Frau Belia Zanna Geetha Brückner. Mit nachfolgender E-Mail möchte ich Ihrem Wunsch nach "umgehenden" Informationen gerne nachkommen. Zunächst danke ich Ihnen für Ihre Erinnerung und den freundlichen Hinweis vom 14.01.2023, dass die Frist angeblich überschritten sei. Gleichzeitig irritiert mich dieser Hinweis, da wir Ihre Anfrage vom 12.12.2022 - nachweislich - bereits am 29.12.2022 beantwortet haben. Wir haben Ihnen den entsprechenden Speiseplan an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> gesendet und Ihnen auch die Verpflegungskosten mitgeteilt. Daher rege ich ebenso freundlich an, dass Sie Ihr Postfach überprüfen. In der Anlage erhalten Sie gleichwohl nochmals die Speisepläne aus der 17. KW (2021) sowie der 18. KW (2020). Die täglichen Verpflegungskosten je Gefangenen für die Früh-, Mittags- und Abendkost sehen für die vergangenen drei Jahre in der hiesigen Anstalt wie folgt aus: 2020 - 2,05 Euro 2021 - 2,11 Euro 2022 - 2,38 Euro Ich bedanke mich für Ihr Interesse am Strafvollzug in der JVA Bielefeld-Senne und verbleibe mit freundliche Grüßen

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Belia Zanna Geetha Brückner
AW: 265322 [#265322] Guten Tag, Vielen Dank, für ihre Nachricht. Leider konnte ich auf ihr Schreiben vom 29.12.20…
An Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: 265322 [#265322]
Datum
17. Januar 2023 17:38
An
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Vielen Dank, für ihre Nachricht. Leider konnte ich auf ihr Schreiben vom 29.12.2022 nicht zugreifen, weshalb ich ihre Antwort nicht gesehen habe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 265322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265322/