Speisepläne der Kalenderwoche 17

Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Belia Zanna Geetha Brückner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Speise…
An Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265339]
Datum
12. Dezember 2022 17:34
An
Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 265339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265339/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin
MVL1 - 1412/3 Sehr geehrte Frau Bruckner, die Versorgung der JVA des Offenen Vollzuges Berlin wird über das Zent…
Von
Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin
Betreff
AW: Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265339]
Datum
15. Dezember 2022 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
MVL1 - 1412/3 Sehr geehrte Frau Bruckner, die Versorgung der JVA des Offenen Vollzuges Berlin wird über das Zentrale Verpflegungsmanagement in der JVA Plötzensee gesteuert. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an diesen Bereich, der auch mit der Erstellung der Speisepläne betraut ist. Mit freundlichem Gruß
Belia Zanna Geetha Brückner
Guten Tag, - Gibt es eine gemeinsame Küche, in der Gefangene Lebensmittelzubereiten können? - Wie viele Arbeitspl…
An Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265339]
Datum
28. März 2023 15:21
An
Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, - Gibt es eine gemeinsame Küche, in der Gefangene Lebensmittelzubereiten können? - Wie viele Arbeitsplätze für Inhaftierte sind in der Anstaltsküche verfügbar? - Über welchen Anstaltskaufmann können Insassen Lebensmittel u.Ä. erwerben? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 265339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265339/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin
SozA1 - 1412/3 Sehr geehrte Frau Brückner, auf Ihren Antrag vom 28.03.2023 auf Auskunft nach dem IFG/VIG teile i…
Von
Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin
Betreff
AW: Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265339]
Datum
5. April 2023 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
434 Bytes
image002.jpg
482 Bytes
image003.jpg
2,2 KB


SozA1 - 1412/3 Sehr geehrte Frau Brückner, auf Ihren Antrag vom 28.03.2023 auf Auskunft nach dem IFG/VIG teile ich Ihnen für die JVA des Offenen Vollzuges Berlin (JVA OVB) mit: 1. Die Gefangenen der JVA OVB verfügen in ihrem jeweiligen Unterbringungsbereich (Station, Haus, Wohngruppe) über Gemeinschaftsküchen. Diese sind ausgestattet mit Spüle, Herd und Ofen sowie mit einem Kühlschrank, indem jeder Gefangene ein eigenes Kühlfach besitzt. Die Gefangenen haben damit die Möglichkeit, entsprechend ihrer selbsteingebrachten Lebensmittel, Speisen zuzubereiten. 2. Die JVA OVB verfügt selbst über keine Anstaltsküche, da die Versorgung der Gefangenen über das Zentrale Verpflegungsmanagement der JVA Plötzensee erfolgt. Ich habe Ihre Nachfrage dahingehend ausgelegt, wie viele Gefangene in der JVA OVB im Rahmen ihrer anstaltsinternen Beschäftigung mit der Essensausgabe beschäftigt sind. In den vier Teilanstalten werden hierzu jeweils temporär insgesamt bis zu 8 Gefangenen eingesetzt und beschäftigt. 3. Die Gefangenen der JVA OVB verfügen überwiegend (>90%) über ihnen zur Verfügung stehende Vollzugslockerungen. Sie haben damit die Möglichkeit selbstständig und entsprechend ihrer Bedürfnissen und Wünschen außerhalb der JVA OVB einkaufen zu gehen. Ein Gefangeneneinkauf, so wie er im geschlossenen Vollzug üblich ist, wird in der JVA OVB nicht praktiziert. Mit freundlichen Grüßen