Speisepläne der Kalenderwoche 17

Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Speisepläne der Kalenderwoche 17 …
An Justizvollzugsanstalt Fulda Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265360]
Datum
12. Dezember 2022 17:34
An
Justizvollzugsanstalt Fulda
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Speisepläne der Kalenderwoche 17 ihrer Anstalt im Jahre 2022 in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 265360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265360/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner

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Justizvollzugsanstalt Fulda
Sehr geehrte Frau Belia Zanna Geetha Brückner, für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Ihrem Antrag vermag ich nicht…
Von
Justizvollzugsanstalt Fulda
Betreff
WG: Speisepläne der Kalenderwoche 17 [#265360]
Datum
27. Dezember 2022 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,2 KB


Sehr geehrte Frau Belia Zanna Geetha Brückner, für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Ihrem Antrag vermag ich nicht zu entsprechen. Gemäß § 81 Abs. 1. Nr. 4 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz gelten die Vorschriften über den Informationszugang auch für die Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden,…, jedoch nur soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und nicht, soweit sie im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln. Bei den Speiseplänen handelt es sich um Gesichtspunkte der Verpflegung der Inhaftierten gem. § 22 HStVollzG bzw. § 14 HUVollzG. Es handelt sich mithin um den Bereich der justiziellen Tätigkeit gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 4 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. Daher besteht kein Auskunftsanspruch gem. §§ 80ff. HDSIG. Abgesehen davon ist das VIG nicht einschlägig. Ein Anspruch nach dem HUIG besteht nach hiesiger Auffassung ebenfalls nicht, da es sich bei Verpflegung der Inhaftierten nicht um Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes handelt (vgl. § 2 Abs. 3 HUIG). Soweit Sie noch eine Bürgeranfrage für den Fall ansprechen, dass die von ihnen zitierten Rechtsgrundlagen nicht einschlägig sein sollten, ist nicht abschließend erkennbar, was Sie damit gemeint haben. Ich gehe davon aus, dass dieses Begehren im Rahmen der Anfrage gem. §§ 80ff. HDSIG Berücksichtigung gefunden hat. Mit freundlichen Grüßen