Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in NRW direkt an den WDR
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen und Dokumente in jedweder Form zu folgender Auskunft:
Hat es - mit der Bitte um Weiterleitung oder ähnlicher Formulierung seitens der Spender - für die Flutopfer bestimmte Geldspenden in den gesamten betroffenen Gebieten von NRW/ggfls. Rheinland-Pfalz - bis zum Stichtag 9.11.2021 direkt an den WDR gegeben (also nicht die Geldspenden, die an die ARD gegangen sind)?
Wenn ja, wie hoch waren diese Geldspenden bis zum Stichtag?
Wenn ja, wie viele Spenden (von der Zahl der Spender her) hat es gegeben?
Wenn ja, an wen (nur nach Wohnorten) sind diese Spenden gegangen?
Wie hoch waren insgesamt die verteilten Spenden (Betrag)?
Gingen Gelder daraus an Hilfsorganisationen, wenn ja, wer hat wie viel bekommen?
Ist seitens WDR von den Spenden irgendeine Summe - z.B. für Verwaltungskosten - einbehalten worden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. November 2021
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11. Dezember 2021
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