Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in NRW direkt an den WDR

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Informationen und Dokumente in jedweder Form zu folgender Auskunft:
Hat es - mit der Bitte um Weiterleitung oder ähnlicher Formulierung seitens der Spender - für die Flutopfer bestimmte Geldspenden in den gesamten betroffenen Gebieten von NRW/ggfls. Rheinland-Pfalz - bis zum Stichtag 9.11.2021 direkt an den WDR gegeben (also nicht die Geldspenden, die an die ARD gegangen sind)?
Wenn ja, wie hoch waren diese Geldspenden bis zum Stichtag?
Wenn ja, wie viele Spenden (von der Zahl der Spender her) hat es gegeben?
Wenn ja, an wen (nur nach Wohnorten) sind diese Spenden gegangen?
Wie hoch waren insgesamt die verteilten Spenden (Betrag)?
Gingen Gelder daraus an Hilfsorganisationen, wenn ja, wer hat wie viel bekommen?
Ist seitens WDR von den Spenden irgendeine Summe - z.B. für Verwaltungskosten - einbehalten worden?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. November 2021
  • Frist
    11. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Udo vom Bruch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in NRW direkt an den WDR [#232665]
Datum
9. November 2021 17:59
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Informationen und Dokumente in jedweder Form zu folgender Auskunft: Hat es - mit der Bitte um Weiterleitung oder ähnlicher Formulierung seitens der Spender - für die Flutopfer bestimmte Geldspenden in den gesamten betroffenen Gebieten von NRW/ggfls. Rheinland-Pfalz - bis zum Stichtag 9.11.2021 direkt an den WDR gegeben (also nicht die Geldspenden, die an die ARD gegangen sind)? Wenn ja, wie hoch waren diese Geldspenden bis zum Stichtag? Wenn ja, wie viele Spenden (von der Zahl der Spender her) hat es gegeben? Wenn ja, an wen (nur nach Wohnorten) sind diese Spenden gegangen? Wie hoch waren insgesamt die verteilten Spenden (Betrag)? Gingen Gelder daraus an Hilfsorganisationen, wenn ja, wer hat wie viel bekommen? Ist seitens WDR von den Spenden irgendeine Summe - z.B. für Verwaltungskosten - einbehalten worden? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch Anfragenr: 232665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232665/ Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Westdeutscher Rundfunk
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. November 2021 17:59
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
11,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr vom Bruch, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. November 2021 zur „Aktion Deutschland Hilft“. …
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in NRW direkt an den WDR [#232665]
Datum
3. Dezember 2021 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr vom Bruch, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. November 2021 zur „Aktion Deutschland Hilft“. Geldspenden für die Flutopfer sind direkt auf das Konto von „Aktion Deutschland Hilft" gegangen. Die Informationen zu der Spendenaktion sind transparent hier einzusehen: https://www1.wdr.de/aktionen/hochwasser-hilfe-spenden-aktion-wdr-100.html Wir hoffen, dass wir Ihre Frage hiermit klären konnten. Mit freundlichen Grüßen