Az: PKII4.12017/1#1 -
<< Antragsteller:in >>, Kevin GarethSehr geehrter Herr
<< Antragsteller:in >>,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 17.08.2023.
Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen:
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) führt keine Statistiken über die von Ihnen angefragten Daten. Hier empfehle Ich Ihnen, das statistische Bundesamt oder das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu kontaktieren. Hier finden sie die Kontaktdaten:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.htmlhttps://www.destatis.de/DE/Service/_inhalt.html
Deutschland hat bislang nur im geringen Umfang ausländische Hilfe bei der Bewältigung der Flutkatastrophe, von der insbesondere weite Teile von Rheinland-Pfalz (RP) und Nordrhein-Westfalen (NW) betroffen sind, in Anspruch genommen. Nach hiesiger Kenntnis beschränkte sich diese bislang auf eine Materialhilfe aus Polen, die aufgrund bilateraler Kontakte zwischen den Innenministerien in Polen und Nordrhein-Westfalen (NW) geleistet wurde. Durch die polnische Feuerwehr wurden dem Land NW am 27.07.2021 164 Bautrockner zur Verfügung gestellt. Daneben hat Deutschland u.a. spontane Hilfsangebote aus einer Vielzahl von europäischen Nachbarstallen aber auch den USA erhalten.
Voraussetzung für internationale Hilfeersuchen oder für die Aktivierung des EU-Katastrophenschutzverfahrens durch die Bundesregierung ist ein konkreter Hilfsbedarf, der seitens der betroffenen Länder gegenüber dem Gemeinsamen Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) geltend gemacht werden müsste. Die von der Flutkatastrophe betroffenen Länder haben aufgrund der ausreichenden nationalen Unterstützung durch Katastrophenschutzkräfte des Bundes und der Länder bislang nicht auf diese Angebote zurückgegriffen. Neben bilateralen Hilfen der Länder untereinander wurden die betroffenen Länder von einer großen Zahl an Einsatzkräften des Bundes unterstützt. Das THW befand sich täglich mit zwischen 1.500 und 4.000 Kräften im Einsatz, z.B. für Bergungs- und Aufräumarbeiten, für Pumparbeiten, für die Trinkwasserversorgung mit bis zu 10 Trinkwasseraufbereitungsanlagen, für die Stromversorgung, die Dammsicherung und mittlerweile für den Brückenbau mit fünf Brückenbauteams. In diesem Kontext sind bisher 50 Einsatzstäbe und 1.000 Einheiten des THW aus 370 Ortsverbänden in die Lagebewältigung eingebunden. Für die Sicherstellung der Zuführung von weiteren Kräften betreibt das THW einen Bereitstellungsraum für 5.000 Einsatzkräfte. Die Bundespolizei war täglich mit 150 bis 800 Kräften im Einsatz, z.B. zur technische Unterstützungen, für Such- und Rettungsmaßnahmen und mit Hubschraubern zur Rettung und Versorgung. Darüber hinaus hat das GMLZ seit dem 14.07. 16 Hilfeleistungsersuchen von RP und eines von NW bearbeitet, mit dem benötigte spezielle Ressourcen wie z.B. Hubschrauber, Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Sanitäts- und Versorgungseinheiten angefordert wurden. Daneben unterstützt auch die Bundeswehr mit Einsatzkräften, Gerät und Material.“
Ich hoffe, dass die Informationen zur Einordnung hilfreich sind und wünsche Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen