Spenden und Katastrophen

es gibt in Deutschland fast täglich Werbung für Spenden, gerade auch für Katastrophen im Ausland, wie zuletzt auch für die Türkei und Slowenien. Der Staat, aber auch private Spender beteiligen sich stets an Hilfeleistungen mit Geld- und Sachspenden.
Meine Frage: Welche Staaten und wie viel private Spender aus dem Ausland haben sich mit Geld- und Sachspenden bei deutschen Katastrophen beteiligt und in welcher Höhe? Wie viele Spenden gab es in den letzten 10 Jahren, alternativ den letzten 5 Jahren aus dem Ausland? Bitte die Katastrophen und Spenden jeweils auflisten. Wie viel Hilfe im Zuge von Geld- und Sachspenden gab es bei der Katastrophe im Ahrtal aus dem Ausland? Bitte hier auch einzeln auflisten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: es gibt in Deutschland fast täglich W…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spenden und Katastrophen [#286295]
Datum
16. August 2023 18:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es gibt in Deutschland fast täglich Werbung für Spenden, gerade auch für Katastrophen im Ausland, wie zuletzt auch für die Türkei und Slowenien. Der Staat, aber auch private Spender beteiligen sich stets an Hilfeleistungen mit Geld- und Sachspenden. Meine Frage: Welche Staaten und wie viel private Spender aus dem Ausland haben sich mit Geld- und Sachspenden bei deutschen Katastrophen beteiligt und in welcher Höhe? Wie viele Spenden gab es in den letzten 10 Jahren, alternativ den letzten 5 Jahren aus dem Ausland? Bitte die Katastrophen und Spenden jeweils auflisten. Wie viel Hilfe im Zuge von Geld- und Sachspenden gab es bei der Katastrophe im Ahrtal aus dem Ausland? Bitte hier auch einzeln auflisten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286295/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
230817, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Geld- und Sachspenden für das / au…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230817, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Geld- und Sachspenden für das / aus dem Ausland
Datum
21. August 2023 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, Kevin GarethSehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 17.08.2023. Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) führt keine Statistiken über die von Ihnen angefragten Daten. Hier empfehle Ich Ihnen, das statistische Bundesamt oder das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu kontaktieren. Hier finden sie die Kontaktdaten: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.htmlhttps://www.destatis.de/DE/Service/_inhalt.html Deutschland hat bislang nur im geringen Umfang ausländische Hilfe bei der Bewältigung der Flutkatastrophe, von der insbesondere weite Teile von Rheinland-Pfalz (RP) und Nordrhein-Westfalen (NW) betroffen sind, in Anspruch genommen. Nach hiesiger Kenntnis beschränkte sich diese bislang auf eine Materialhilfe aus Polen, die aufgrund bilateraler Kontakte zwischen den Innenministerien in Polen und Nordrhein-Westfalen (NW) geleistet wurde. Durch die polnische Feuerwehr wurden dem Land NW am 27.07.2021 164 Bautrockner zur Verfügung gestellt. Daneben hat Deutschland u.a. spontane Hilfsangebote aus einer Vielzahl von europäischen Nachbarstallen aber auch den USA erhalten. Voraussetzung für internationale Hilfeersuchen oder für die Aktivierung des EU-Katastrophenschutzverfahrens durch die Bundesregierung ist ein konkreter Hilfsbedarf, der seitens der betroffenen Länder gegenüber dem Gemeinsamen Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) geltend gemacht werden müsste. Die von der Flutkatastrophe betroffenen Länder haben aufgrund der ausreichenden nationalen Unterstützung durch Katastrophenschutzkräfte des Bundes und der Länder bislang nicht auf diese Angebote zurückgegriffen. Neben bilateralen Hilfen der Länder untereinander wurden die betroffenen Länder von einer großen Zahl an Einsatzkräften des Bundes unterstützt. Das THW befand sich täglich mit zwischen 1.500 und 4.000 Kräften im Einsatz, z.B. für Bergungs- und Aufräumarbeiten, für Pumparbeiten, für die Trinkwasserversorgung mit bis zu 10 Trinkwasseraufbereitungsanlagen, für die Stromversorgung, die Dammsicherung und mittlerweile für den Brückenbau mit fünf Brückenbauteams. In diesem Kontext sind bisher 50 Einsatzstäbe und 1.000 Einheiten des THW aus 370 Ortsverbänden in die Lagebewältigung eingebunden. Für die Sicherstellung der Zuführung von weiteren Kräften betreibt das THW einen Bereitstellungsraum für 5.000 Einsatzkräfte. Die Bundespolizei war täglich mit 150 bis 800 Kräften im Einsatz, z.B. zur technische Unterstützungen, für Such- und Rettungsmaßnahmen und mit Hubschraubern zur Rettung und Versorgung. Darüber hinaus hat das GMLZ seit dem 14.07. 16 Hilfeleistungsersuchen von RP und eines von NW bearbeitet, mit dem benötigte spezielle Ressourcen wie z.B. Hubschrauber, Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Sanitäts- und Versorgungseinheiten angefordert wurden. Daneben unterstützt auch die Bundeswehr mit Einsatzkräften, Gerät und Material.“ Ich hoffe, dass die Informationen zur Einordnung hilfreich sind und wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen