Sperrung der Haltestellen Karl-Peters-Straße und Humboldstraße der Buslinie 515

Bitte senden Sie mir alle Dokumente (auch elektronische) zu dem o.g. Betreff zu, die zur Entscheidung der Sperrung der beiden Haltestellen geführt haben.
Ich erwarte Ihre Antwort per E-Mail bis zum 10.09.2022

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sperrung der Haltestellen Karl-Peters-Straße und Humboldstraße der Buslinie 515 [#258008]
Datum
29. August 2022 19:05
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Dokumente (auch elektronische) zu dem o.g. Betreff zu, die zur Entscheidung der Sperrung der beiden Haltestellen geführt haben. Ich erwarte Ihre Antwort per E-Mail bis zum 10.09.2022
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258008/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Anfrage wurde mir am Donner…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
AW: Sperrung der Haltestellen Karl-Peters-Straße und Humboldstraße der Buslinie 515 [#258008]
Datum
5. September 2022 13:56
Status
Warte auf Antwort
image001.png
25,6 KB


Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Anfrage wurde mir am Donnerstag, den 01.09.2022 übermittelt, ich bitte Sie daher um Nachsicht, dass ich Ihre Anfrage erst im Laufe der Woche konkret beantworten werde. Viele Grüße
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Sehr << Antragsteller:in >> seitens der Tiefbauabteilung kann ich Ihnen, m.E., keine relevanten Unter…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
AW: AW: Sperrung der Haltestellen Karl-Peters-Straße und Humboldstraße der Buslinie 515 [#258008]
Datum
6. September 2022 12:04
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
humboldtstraebusverkehr.eml
5,4 KB
humboldtstraehaltestelle.eml
5,3 KB
image001.png
25,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> seitens der Tiefbauabteilung kann ich Ihnen, m.E., keine relevanten Unterlagen zu der Außerbetriebnahme der Bushaltestellen zur Verfügung stellen. Trotzdem habe ich Ihnen meine Mails beigefügt, in denen ich die Außerbetriebnahme der Haltestelle Humboldtstraße beantrage. Nachfolgend erläutere ich Ihnen gerne die Notwendigkeit, für die Sperrung der Haltestelle Humboldtstraße. Mit der Mail vom 12.05.2022 beantrage ich die Außerbetriebnahme der Haltestelle Humboldtstraße, da die Kabel- und Leitungsarbeiten im Bereich zwischen der Straße Am Waldrand und der Von-Wissmannstraße geplant waren. Zu diesem Zeitpunkt bin ich und die Baufirma auch davon ausgegangen, dass die Haltestelle nach sechs Wochen wieder in Betrieb genommen werden kann. Mit fortlaufenden Baufortschritt und unter Berücksichtigung der erheblichen Platzproblematik, die in der Humboldtstraße vorzufinden ist, musste ich die Außerbetriebnahme bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme (voraussichtlich Dezember 2022) beantragen. Die Wendemöglichkeit für den Linienbus wurde durch das Baulager und die Baustellencontainer schon massiv eingeschränkt aber durch das erweiterte Baufeld konnte und kann das Wenden eines Linienbusses im Baustellenbereich nicht verkehrssicher durchgeführt werden. Ich hoffe ich konnte Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen und die Notwendigkeit darlegen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sperrung der Haltestellen Karl-Peters-Straße u…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Sperrung der Haltestellen Karl-Peters-Straße und Humboldstraße der Buslinie 515 [#258008]
Datum
2. Oktober 2022 16:13
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sperrung der Haltestellen Karl-Peters-Straße und Humboldstraße der Buslinie 515“ vom 29.08.2022 (#258008) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Sie haben mir zwar am 06.09. geantwortet woraufhin ich Herrn Rößler am 10.09. direkt eine E-Mail geschickt habe, weil es über dieses Portal nicht möglich war. Eine Antwort darauf ist bis heute nicht eingegangen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>