Sperrung / Rodung A 66 Riederwaldtunnel
im Zuständigkeit Bereich der Niederlassung West wurde aufgrund der im Amtsblatt der Stadt Frankfurt veröffentlichen Anzeige zur Sperrung des Waldes für Rodungsarbeiten veröffentlicht. Diese Rodung wurden auch aufgrund der ebenfalls Veröffentlichten Waldsperrung durch das Forstamt Gross Gerau mittlerweile durchgeführt.
In beiden im Amtsblatt veröffentlichen Schreiben wurde die Sicherheit von Menschen als Ermessengrund benannt. Daraus ergeben sich Fragen wie dieses Ermessen Pflichtgemäß ausgeübt wurde und auch Sichergestellt wurde das dieses Hauptziel " Sicherheit von Menschen" tatsächlich verfolgt wurde.
1. Wann wurde begonnen die Speerzone des Sicherheitsbereich mit Bauzäune abzusperren ( Datum/Uhrzeit)?
2. Wann war diese Maßnahme durch Aufstellen der Bauzäune abgeschlossen ( Datum/ Uhrzeit)?
3. Wurde mit Rodungsarbeiten begonnen,obwohl sich noch Menschen im Sicherheitsbereich befanden, die nach Artikel 8 des GG gegen die Rodung eine Versammlung durchführten?
4. Wurde während der Rodung bzw. Bau der Baustraße Arbeiten durchgeführt die Grundsätzlich geeignet sind das Menschen verletzt oder Getötet werden, indem Sicherheitsabstände durch Maschinenführer*innen fahrlässig oder Vorsätzlich ( z.B. durch Anweisungen)auch mit Duldung von Vertreter*innen der Autobahn GmbH, Amt für Arbeitsschutz , Polizei Beamte*innen die Missachtung des Schutz von Leib und Leben ( welches die Ermessengründe der beiden veröffentlichen Schreiben war)der einfachen Sorgfaltspflicht unterlassen haben.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum27. Januar 2023
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1. März 2023
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