Sperrung RT DE - Wegnahme Sendeplatz auf Eutelsat 9B

Bitte senden Sie mir die Begründung des Bescheides vom 21.12.2021 der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) zu, weshalb diese den europäischen Satellitendienst Eutelsat gezwungen hat den neuen deutschsprachigen Sender RT DE die Ausstrahlung über Eutelsat 9B zu untersagen sei. Ich bitte auch um Offenlegung. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2022
  • Frist
    10. März 2022
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Armin Benicke
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Details
Von
Armin Benicke
Betreff
Sperrung RT DE - Wegnahme Sendeplatz auf Eutelsat 9B [#240320]
Datum
8. Februar 2022 15:22
An
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Begründung des Bescheides vom 21.12.2021 der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) zu, weshalb diese den europäischen Satellitendienst Eutelsat gezwungen hat den neuen deutschsprachigen Sender RT DE die Ausstrahlung über Eutelsat 9B zu untersagen sei. Ich bitte auch um Offenlegung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Benicke Anfragenr: 240320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240320/ Postanschrift Armin Benicke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Benicke

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Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Anfrage vom 08.02.2022 Sehr geehrter Herr Benicke, anbei übersenden wir Ihnen den Ablehnungsbescheid zu Ihrem Anl…
Von
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Betreff
Anfrage vom 08.02.2022
Datum
9. März 2022 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Benicke, anbei übersenden wir Ihnen den Ablehnungsbescheid zu Ihrem Anliegen vom 8. Februar 2022. Mit freundlichen Grüßen