Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie Folgendes:

Welche speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind für Saunaarbeiterinnen u. Saunaarbeiter (gegebenenfalls in welchen Intervallen) vorgeschrieben? Welches sind empfohlene spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Saunaarbeiterinnen und Saunaarbeiter?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie Folgendes: Welche speziellen a…
An Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen [#259188]
Datum
16. September 2022 13:36
An
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie Folgendes: Welche speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind für Saunaarbeiterinnen u. Saunaarbeiter (gegebenenfalls in welchen Intervallen) vorgeschrieben? Welches sind empfohlene spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Saunaarbeiterinnen und Saunaarbeiter? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259188/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung…
Von
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Betreff
AW: Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen [#259188]
Datum
19. September 2022 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bei der Arbeit in Saunen. Wir von der Online-Redaktion haben bereits mit dem Fachbereich für arbeitsmedizinische Themen gesprochen: §Eine Kollegin wird nun Ihre Fragen beantworten. Bis wir Ihnen die Infos zukommen lassen, bitten wir um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sehr << Antragsteller:in >> die Arbeit in einer Sauna ist vielfältig: Verschiedene Tätigkeiten fallen…
Von
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Betreff
WG: Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen [#259188]
Datum
19. September 2022 11:18
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Arbeit in einer Sauna ist vielfältig: Verschiedene Tätigkeiten fallen an - dazu kann der Umgang mit Stoffen, auch Gefahrstoffen, gehören. Wie sehen die Aufgaben konkret aus? Womit wird gearbeitet und wie intensiv? Dies gilt es zunächst zu bewerten. Hierfür erstellt jeder Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung. Die arbeitsmedizinische Vorsorge gehört dann zu den Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten. Je nach Gefährdung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für Ihre Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen oder sie ihnen anbieten. Das heißt, die Antwort auf Ihre Fragen muss für den jeweiligen Betrieb maßgeschneidert werden. Vorgesetzte, Leitungen und Arbeitgebende stehen dabei jedoch nicht allein da: Die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten den Betrieb. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Für weitere Fragen, insbesondere zur individuellen Situation in Ihrem Betrieb, können Sie sehr gern auch den direkten Draht zu uns nutzen und uns unter <<E-Mail-Adresse>> schreiben. Wir helfen Ihnen sehr gern weiter. Mit freundlichen Grüßen