Spezieller Preisdeckel für Heizstrom und Autostrom?

Anfrage an: Bundesnetzagentur

wir heizen zuhause mit Nachtspeicheröfen und besitzen ein Elektroauto und eine Wallbox. Mitte April war in der Presse zu lesen, dass für Heizstrom und Autoladestrom rückwirkend zum 01.01.23 ein Preisdeckel von 0,28 Euro/kWh eingeführt werden soll, siehe beispielsweise https://efahrer.chip.de/news/strompreisbremse-bei-28-cent-e-auto-fahren-wird-bald-viel-billiger_1012374

Seitdem habe ich von der Sache nichts mehr gehört. Können Sie mir zum aktuellen Stand bitte Auskunft geben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
  • 0 Follower:innen
Bernd Sterzel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wir heizen zuhause mit Nachtspeicherö…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Bernd Sterzel
Betreff
Spezieller Preisdeckel für Heizstrom und Autostrom? [#289853]
Datum
9. Oktober 2023 15:20
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir heizen zuhause mit Nachtspeicheröfen und besitzen ein Elektroauto und eine Wallbox. Mitte April war in der Presse zu lesen, dass für Heizstrom und Autoladestrom rückwirkend zum 01.01.23 ein Preisdeckel von 0,28 Euro/kWh eingeführt werden soll, siehe beispielsweise https://efahrer.chip.de/news/strompreisbremse-bei-28-cent-e-auto-fahren-wird-bald-viel-billiger_1012374 Seitdem habe ich von der Sache nichts mehr gehört. Können Sie mir zum aktuellen Stand bitte Auskunft geben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Sterzel Anfragenr: 289853 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Bernd Sterzel [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Bernd Sterzel
Bundesnetzagentur
Antwortschreiben des Verbraucherservice Energie VSE-231012031 Unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage mit der Vorg…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Antwortschreiben des Verbraucherservice Energie VSE-231012031
Datum
12. Oktober 2023 13:47
Status
Warte auf Antwort
Unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage mit der Vorgangsnummer VSE-231012031 finden Sie im angehängten pdf Dokument. Dieses Dokument können Sie mit einem pdf-Reader zum Beispiel von Adobe Acrobat (kostenlos herunterladbar unter: https://acrobat.adobe.com/de/de/acrobat/pdf-reader.html) entweder direkt aus dieser E-Mail öffnen oder das Dokument zuerst auf Ihrem Desktop speichern und dann öffnen. Ihr Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bundesnetzagentur.de/energieverbraucher 12.10.2023 13:47:13 Datenschutzhinweis: Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der BNetzA können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Textform übermittelt werden.

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Bundesnetzagentur
Antwortschreiben des Verbraucherservice Energie VSE-231012031 Unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage mit der Vorg…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Antwortschreiben des Verbraucherservice Energie VSE-231012031
Datum
2. November 2023 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage mit der Vorgangsnummer VSE-231012031 finden Sie im angehängten pdf Dokument. Dieses Dokument können Sie mit einem pdf-Reader zum Beispiel von Adobe Acrobat (kostenlos herunterladbar unter: https://acrobat.adobe.com/de/de/acrobat/pdf-reader.html) entweder direkt aus dieser E-Mail öffnen oder das Dokument zuerst auf Ihrem Desktop speichern und dann öffnen. Ihr Verbraucherservice Energie Bundesnetzagentur E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bundesnetzagentur.de/energieverbraucher 02.11.2023 14:08:00 Datenschutzhinweis: Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der BNetzA können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Textform übermittelt werden.