Spezifikationen zum OZG-Umsetzungsprojekt „Digitales Schulzeugnis“

Anfrage an: Bundesdruckerei GmbH

- Quelltexte und Spezifikationen zum "Digitalen Schulzeugnis" in elektronischer Form
- Aufschlüsselung der bisher entstandenen Kosten für das "Digitale Schulzeugnis"
- Stellungnahmen, Gutachten und weitere Dokumente, die zur Finalisierung der Architektur genutzt wurden
- sofern zutreffend: eine Liste weiterer Projekte aus Ihrem Hause, die Blockchain- und distributed ledger-Technologien nutzen

Personenbezogene Daten innerhalb der Antworten können Sie, wenn der Datenschutz das erfordert, schwärzen. Ich möchte sie weiter um eine Übermittlung in elektronischer Form bitten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Februar 2022
  • Frist
    11. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Quelltexte und …
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spezifikationen zum OZG-Umsetzungsprojekt „Digitales Schulzeugnis“ [#240392]
Datum
9. Februar 2022 09:21
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Quelltexte und Spezifikationen zum "Digitalen Schulzeugnis" in elektronischer Form - Aufschlüsselung der bisher entstandenen Kosten für das "Digitale Schulzeugnis" - Stellungnahmen, Gutachten und weitere Dokumente, die zur Finalisierung der Architektur genutzt wurden - sofern zutreffend: eine Liste weiterer Projekte aus Ihrem Hause, die Blockchain- und distributed ledger-Technologien nutzen Personenbezogene Daten innerhalb der Antworten können Sie, wenn der Datenschutz das erfordert, schwärzen. Ich möchte sie weiter um eine Übermittlung in elektronischer Form bitten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240392/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesdruckerei GmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesdruckerei GmbH ist ein privatrechtliches Unternehme…
Von
Bundesdruckerei GmbH
Betreff
Spezifikationen zum OZG-Umsetzungsprojekt „Digitales Schulzeugnis“ [#240392] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
1. März 2022 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesdruckerei GmbH ist ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz, jedoch keine Behörde. Sie nimmt keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr (z. B. im Sinne einer Funktionsauslagerung), so dass die Bundesdruckerei GmbH weder der Auskunftspflicht nach § 1 IFG unterliegt, noch als informationspflichtige Stelle gemäß § 2 Abs. 1 UIG einzustufen ist. Unser Statement zum Pilotprojekt digitales Schulzeugnis finden Sie auf unserer Website: https://www.bundesdruckerei.de/de/new... Mit freundlichen Grüßen