Spielerschutz/Spielersperre

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen der aktiven Glücksspielsuchtprävention gibt es die Möglichkeit, sich selbst oder Personen mit nachweislich problematischem Spielverhalten für Lotterien und Wetten sperren zu lassen. Rechtliche Grundlage sind der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (HmbGlüÄndStV AG).
Daher bitte ich um folgende Heraushabe:
Anzahl der Selbstsperren Hamburg 2019 & 2020
Anzahl der Fremdsperren in Hamburg 2019 & 2020 durch Betreibende von Spielhallen, Gaststätten, Annahmestellen etc..

Falls Sie nicht für mein Anliegen zuständig sind, bitte ich um Benachrichtigung und Weiterleitung meiner Anfrage.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
Belia Zanna Geetha Brückner
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Spielerschutz/Spielersperre [#207073]
Datum
22. Dezember 2020 12:29
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen der aktiven Glücksspielsuchtprävention gibt es die Möglichkeit, sich selbst oder Personen mit nachweislich problematischem Spielverhalten für Lotterien und Wetten sperren zu lassen. Rechtliche Grundlage sind der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (HmbGlüÄndStV AG). Daher bitte ich um folgende Heraushabe: Anzahl der Selbstsperren Hamburg 2019 & 2020 Anzahl der Fremdsperren in Hamburg 2019 & 2020 durch Betreibende von Spielhallen, Gaststätten, Annahmestellen etc.. Falls Sie nicht für mein Anliegen zuständig sind, bitte ich um Benachrichtigung und Weiterleitung meiner Anfrage. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 207073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207073/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Brückner, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat Ihren Antrag auf Zugang zu Informati…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Abgabenachricht - Spielerschutz/Spielersperre [#207073]
Datum
30. Dezember 2020 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen zu Selbst- und Fremdsperren nach dem Glücksspielrecht in den Jahren 2019 und 2020 an die zuständige Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration abgegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Brückner, ihre Anfrage um Auskunft gemäß dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) wurde dur…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN]-Spielerschutz/Spielersperre [#207073]
Datum
25. Januar 2021 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, ihre Anfrage um Auskunft gemäß dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) wurde durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mit der Bitte um Beantwortung an mich weitergeleitet. Die Aufgabe der Regulierung des Glücksspiels verteilt sich aufgrund der unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen auf unterschiedliche Fachbehörden in Hamburg. In Absprache hat die Sozialbehörde die Federführung zur Beantwortung Ihrer Anfrage übernommen. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag haben sich die Länder auf einheitliche Verfahren der Regulierung des Glücksspiels vereinbart. Durch das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (HmbGlüÄndStV) wurde der Glücksspielstaatsvertrag in Landesrecht überführt. In Bezug auf das gewerbliche Spiel in Spielhallen, Gaststätten und bei Buchmachern enthält das HmbGlüÄndStV keine Regelungen zur Durchführung von Spielsperren, insofern liegt hier keine Rechtsgrundlage vor. Daten werden demzufolge nicht erhoben. Die Zuständigkeit zur Erteilung von Konzessionen für Sportwetten liegt beim Land Hessen. Aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen konnten bis Ende 2020 keine Konzessionen für Sportwetten erteilt werden. Der hessische Datenschutzbeauftragte hatte es in 2014 abgelehnt, dass Anbieter von Sportwetten, die über keine Erlaubnis verfügen, an die Sperrdatei angeschlossen werden. Somit liegen keine Daten für diesen Bereich vor. Lotto und auch die Spielbank veranlassen Selbst- und Fremdsperren und übermitteln die Informationen an die zentrale Sperrdatei, die gemäß § 23 GlüStV durch das Land Hessen geführt wird. Die Zahlen liegen in Hamburg nicht vor. Die Anfrage wäre demzufolge an das Regierungspräsidium in Darmstadt (Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2,64283 Darmstadt, Telefon: +49 (6151) 12 0, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) zu richten. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen