Spielplatzablösesatzung OG Gabsheim, Beschlussvorlagen-Nr. 2023/1180
Entsprechend § 11 der LBauO RLP vom 24.11.1998 ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein Spielplatz für Kleinkinder herzustellen. Mit Beschlussvorlagen-Nr. 2023/1180 soll die OG Gabsheim nun einer Spielplatzablösesatzung zustimmen, mit welcher sich der nach LBauO verpflichtete Bauherr / die Bauherrin unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Rechtsnorm "freikaufen" kann.
Nach § 88 (1) Nr. 3 der LBauO kann die Gemeinde durch Satzung Vorschriften über die Gestaltung der Sport- und Spielplätze erlassen.
Die zuvor bezeichnete Beschlussvorlage reguliert jedoch nicht die Gestaltung der Spielplätze, sondern ermöglicht es sich der Verpflichtung des § 11 LBauO zu entziehen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. § 11 (2) LBauO regelt bereits eine mögliche Inanspruchnahme der Bauherrin / des Bauherrn durch angemessene Beteiligung an der Herstellung und Unterhaltung eines öffentlichen Spielplatzes. Weshalb daher überhaupt eine zusätzliche Gemeindesatzung?
2. Ich bitte um Begründung, weshalb die angeführte der Rechtsnorm des § 88 (1) Nr. 3 LBauO dem Beschluss einer Spielplatzablösesatzung genügt?
3. Ich bitte um Mitteilung der Anzahl von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen innerhalb der OG Gabsheim.
4. Ich bitte um Mitteilung, weshalb bei den Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen in Gabsheim, keine Spielplätze nach LBauO verlangt oder hergestellt wurden.
5. Ich bitte um Mitteilung welche angemessene Kostenbeteiligung ersatzweise nach § 11 (2) LBauO je Einzelfall in Gabsheim erfüllt und wie diese verwendet wurde.
6. Ich bitte um Mitteilung welche Investitionen in den vergangenen 4 Haushaltsjahren für den Spielplatz durch die Ortsgemeinde Gabsheim aufgewendet wurden.
7. Ich bitte um Mitteilung welche durchschnittliche wöchentliche Arbeitsstundenzahl von den Gemeindearbeitern der Ortsgemeinde Gabsheim in den vergangenen 4 Haushaltsjahren erbracht wurden.
8. Wieviel dieser Stunden entfielen davon auf den Kinderspielplatz und wofür.
9. Wieviel dieser Stunden entfielen davon auf bevorzugte andere Bereiche und welche sind das?
10. Wie wird die in der Satzung beabsichtigte zweckgebundene Mittelverwendung innerhalb der Ortsgemeinde Gabsheim kontrolliert und evaluiert?
11. Welche Maßnahmen könnte sich die Ortsgemeinde Gabsheim in diesem Zusammenhang vorstellen?
Anfrage erfolgreich
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Datum6. September 2023
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10. Oktober 2023
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