Spitch - unerlaubtes Glückspiel

Ihre Bewertungsmaßstäbe/Gutachten, aus denen sich ergibt, weshalb die von SPITCH Ltd. (https://www.spitch.live/de/impressum/) betriebene Plattform als dem unerlaubtes Glückspiel eingestuft wurde, was zur Untersagung des Angebots in Deutschland zum 28.04.2023 geführt hat.

Ergebnis der Anfrage

DIe GGL hat zunächst den Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt. Ein hiergegen eingelegter Widerspruch führte dann zum Erfolg und die Akteneinsicht wurde gewährt. Der Anbieter des Glücksspiele hat nun dagegen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben. Das Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens steht noch aus

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gu…
An Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spitch - unerlaubtes Glückspiel [#277530]
Datum
28. April 2023 10:53
An
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Bewertungsmaßstäbe/Gutachten, aus denen sich ergibt, weshalb die von SPITCH Ltd. (https://www.spitch.live/de/impressum/) betriebene Plattform als dem unerlaubtes Glückspiel eingestuft wurde, was zur Untersagung des Angebots in Deutschland zum 28.04.2023 geführt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277530/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese betrifft Betriebs- und Geschäftsge…
Von
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Betreff
{SpamCheck LSA} AW: [EXTERN] Spitch - unerlaubtes Glückspiel [#277530]
Datum
3. Mai 2023 15:36
Status
Warte auf Antwort
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14,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese betrifft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Spitch Ltd., so dass gemäß § 6 IZG LSA eine Einwilligung der Spitch Ltd erforderlich ist. Mithin müsste die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zunächst der Spitch Ltd. die Möglichkeit zur Stellungnahme geben und um Auskunft bitten, ob die Einwilligung erteilt wird. Ihre Anfrage wäre insgesamt mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, so dass Verwaltungskosten nach § 10 IZG LSA erhoben würden. Dies gilt auch für eine etwaige Ablehnung Ihres Auskunftsersuchens. Maßgeblich für die Gebührenhöhe ist der erforderliche Zeitaufwand, der an dieser Stelle noch nicht verlässlich vorhergesagt werden kann. Daher bitten wir um Verständnis, dass die voraussichtlichen Kosten nicht mitgeteilt werden können. Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen bitten wir um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Rückmeldung. Es ist nicht ersichtlich, welche Geschäftsgeheimnisse bei einem von …
An Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: {SpamCheck LSA} AW: [EXTERN] Spitch - unerlaubtes Glückspiel [#277530]
Datum
3. Mai 2023 16:14
An
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Rückmeldung. Es ist nicht ersichtlich, welche Geschäftsgeheimnisse bei einem von Seiten des Spielanbieters öffentlich unterbreitetem Glücksspielangebot betroffen sein sollen. Daher erscheint auch die Einholung einer Zustimmung, die in einer einfachen Email zu erledigen sein dürfte, nicht erforderlich. Der zur Beurteilung des Angebots erforderliche Spielablauf des Angebots von Spitch ist auf der Internetseite des Anbieters vollumfassend beschrieben und stellt daher kein Geschäftsgheimnis, sondern eine frei verfügbare Informationsquelle dar. Die rechtliche Einordnung des Angebots durch die GGL als illegales Glücksspiel ist ebenfalls öffentlich bekannt.Es fehlt lediglich die Begründung. Ich halte den Auskunftsantrag daher weiterhin aufrecht und schlage vor, die Angelegenheit direkt auch an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277530/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aufgrund der erforderlichen Drittbetei…
Von
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Betreff
{SpamCheck LSA} AW: [EXTERN] AW: {SpamCheck LSA} AW: [EXTERN] Spitch - unerlaubtes Glückspiel [#277530]
Datum
4. Mai 2023 14:42
Status
Warte auf Antwort
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12,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aufgrund der erforderlichen Drittbeteiligung bitten wir Sie um etwas Geduld. Gemäß § 8 Abs. 1 IZG LSA ist der Spitch Ltd. Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Unabhängig hiervon steht es Ihnen selbstverständlich frei, die Angelegenheit an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Spitch - unerlaubtes Glückspiel“ vom 28.04.2023 (#277530) wurde vo…
An Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: {SpamCheck LSA} AW: [EXTERN] AW: {SpamCheck LSA} AW: [EXTERN] Spitch - unerlaubtes Glückspiel [#277530]
Datum
3. Juni 2023 09:03
An
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Spitch - unerlaubtes Glückspiel“ vom 28.04.2023 (#277530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail. Da die erforderliche Drittbet…
Von
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Betreff
{SpamCheck LSA} WG: [EXTERN] AW: {SpamCheck LSA} AW: [EXTERN] AW: {SpamCheck LSA} AW: [EXTERN] Spitch - unerlaubtes Glückspiel [#277530]
Datum
5. Juni 2023 16:06
Status
Warte auf Antwort
image001.png
14,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail. Da die erforderliche Drittbeteiligung der Spitch Ltd. noch nicht abgeschlossen ist, bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Diesbezüglich möchten wir darauf hinweisen, dass die Spitch Ltd. gemäß § 8 Abs. 1 IZG LSA eine gesetzlich eingeräumte Frist zur Stellungahme von einem Monat erhalten hat und sich die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage daher zwangsläufig mindestens um diese Zeit verlängert. Mit freundlichen Grüßen