Spitzensportförderung und Energieverbrauch

Im Bereich des Wintersportes sind mir nach einer Reportage des MDR über die Stadt Oberhof, im Bezug zur dort stattfindenden Weltmeisterschaft im Rodeln und Biathlon, einige Fragen nach eigener Recherche aufgekommen.
Das BMI unterstützt den deutschen Spitzensport mit Millionen Beträgen an Steuergeldern. Dazu zählen auch unzählige große Trainings-/ Wettkampfanlagen, darunter alleine „vier“ Bob-/ Rodelbahnen in Deutschland.

1. Wie hoch ist der gesamte Energieverbrauch aller geförderten Sportanlagen in ganz Deutschland?
2. Wie hoch ist der Jahresverbrauch an Energie für die Bahnen: Altenberg, Oberhof, Königssee und Winterberg und für den Skitunnel und das Biathlonstadion in Oberhof?
3. Bitte listen Sie den Jahresverbrauch, einzeln, für die oben genannten Sportanlagen für die Jahre 2021 und 2022 auf.
4. Wie hoch ist der Anteil an öffentlichen Steuergeldern, die alleine für den Energieverbrauch der o.g. Sportstätten ausgegeben werden?
5. Wie hoch waren die Mehrkosten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr, aufgrund der Energiekrise?
6. Wie und aus welchem Haushalt wurden bzw. werden diese ungeplanten Mehraufwendungen finanziert?
7. Wie hoch ist die Eigenbeteiligung der Verbände an den Energiekosten für die Sportstätten?
8. Welche Maßnahmen wurden und werden getroffen, um den Energieverbrauch dieser Sportanlagen deutlich zu senken?
9. Ist es unabdingbar, derart viele energieintensive Sportanlagen, welche der breiten Masse und dem Breitensport nicht zugänglich sind und unter Berücksichtigung der enormen Preissteigerungen für Energie, im Betrieb zu halten?
8. Wie ist der geplante Wiederaufbau der Bob- und Rodelbahn am Königssee zu rechtfertigen, mit erwartbaren Millionen aus Steuergeldern, welche durch ein Ereignis aufgrund des Klimawandels zum Teil zerstört wurde? Und dies im Kontext von drei weiteren Bahnen in Deutschland???
9. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung und der Verbände veranlasst, um den Energieverbrauch und den daraus resultierende CO2-Abdruckt, aufgrund von Reisetätigkeiten zwischen den Trainings- und Wettkampforten in Europa und der Welt, von Spitzensportlern + Teams zu reduzieren? PKW/Flüge?
10. Wie möchte es denn die Bundesregierung gegenüber dem „normalen“ Bundesbürger rechtfertigen, dass sich das Land einerseits energieverschwendende Sportanlagen leistet und auf der anderen Seite den Bürger dazu auffordert, möglichst sparsam mit der Resource Energie umzugehen und den größtmöglichen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bereich des Wintersportes sind mir…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spitzensportförderung und Energieverbrauch [#280048]
Datum
30. Mai 2023 14:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bereich des Wintersportes sind mir nach einer Reportage des MDR über die Stadt Oberhof, im Bezug zur dort stattfindenden Weltmeisterschaft im Rodeln und Biathlon, einige Fragen nach eigener Recherche aufgekommen. Das BMI unterstützt den deutschen Spitzensport mit Millionen Beträgen an Steuergeldern. Dazu zählen auch unzählige große Trainings-/ Wettkampfanlagen, darunter alleine „vier“ Bob-/ Rodelbahnen in Deutschland. 1. Wie hoch ist der gesamte Energieverbrauch aller geförderten Sportanlagen in ganz Deutschland? 2. Wie hoch ist der Jahresverbrauch an Energie für die Bahnen: Altenberg, Oberhof, Königssee und Winterberg und für den Skitunnel und das Biathlonstadion in Oberhof? 3. Bitte listen Sie den Jahresverbrauch, einzeln, für die oben genannten Sportanlagen für die Jahre 2021 und 2022 auf. 4. Wie hoch ist der Anteil an öffentlichen Steuergeldern, die alleine für den Energieverbrauch der o.g. Sportstätten ausgegeben werden? 5. Wie hoch waren die Mehrkosten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr, aufgrund der Energiekrise? 6. Wie und aus welchem Haushalt wurden bzw. werden diese ungeplanten Mehraufwendungen finanziert? 7. Wie hoch ist die Eigenbeteiligung der Verbände an den Energiekosten für die Sportstätten? 8. Welche Maßnahmen wurden und werden getroffen, um den Energieverbrauch dieser Sportanlagen deutlich zu senken? 9. Ist es unabdingbar, derart viele energieintensive Sportanlagen, welche der breiten Masse und dem Breitensport nicht zugänglich sind und unter Berücksichtigung der enormen Preissteigerungen für Energie, im Betrieb zu halten? 8. Wie ist der geplante Wiederaufbau der Bob- und Rodelbahn am Königssee zu rechtfertigen, mit erwartbaren Millionen aus Steuergeldern, welche durch ein Ereignis aufgrund des Klimawandels zum Teil zerstört wurde? Und dies im Kontext von drei weiteren Bahnen in Deutschland??? 9. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung und der Verbände veranlasst, um den Energieverbrauch und den daraus resultierende CO2-Abdruckt, aufgrund von Reisetätigkeiten zwischen den Trainings- und Wettkampforten in Europa und der Welt, von Spitzensportlern + Teams zu reduzieren? PKW/Flüge? 10. Wie möchte es denn die Bundesregierung gegenüber dem „normalen“ Bundesbürger rechtfertigen, dass sich das Land einerseits energieverschwendende Sportanlagen leistet und auf der anderen Seite den Bürger dazu auffordert, möglichst sparsam mit der Resource Energie umzugehen und den größtmöglichen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280048/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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