Sportanlagen Hötensleben Ortsteil Ohrsleben

Anfrage an: Gemeinde Hötensleben

die Sportanlagen des Ortsteils Ohrsleben sind nicht mehr nutzbar, da dort Pferde und Ziegen, sowie Schaafe abgestellt sind.

Laut den bisher recherchierten Informationen ist dies der Fall, da diese Flächen von der VG Obere Aller als Eigentümer verpachtet wurden.

Mich (sowie viele weitere Bürger & Mitglieder des hiesigen Sportvereins TSV Eintracht Ohrsleben) würde interessieren, warum diese ehemals sehr schöne Anlage dem Sportverein nicht mehr zur Verfügung gestellt wird.

Weiter wurden zu dieser Sportanlage dazugehörige Zäune abgebaut, Netze der Tore abgehängt, Kreidemaschine und diverse weitere „Utensilien“ respektive Geräte nach Ortsteil Wackersleben verbracht, obwohl diese durch Ohrsleben gekauft und finanziert wurden.

Im Namen vieler Bürger des Ortsteils Ohrsleben, dass früher viele Sportfeste veranstaltet hat, wäre der Wunsch der Wiederherrichtung dieser Anlage vorzutragen.

Gleichzeitig die Bitte einer zügigen und vollständigen Beantwortung der obigen Frage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An Gemeinde Hötensleben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sportanlagen Hötensleben Ortsteil Ohrsleben [#197256]
Datum
15. September 2020 22:38
An
Gemeinde Hötensleben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Sportanlagen des Ortsteils Ohrsleben sind nicht mehr nutzbar, da dort Pferde und Ziegen, sowie Schaafe abgestellt sind. Laut den bisher recherchierten Informationen ist dies der Fall, da diese Flächen von der VG Obere Aller als Eigentümer verpachtet wurden. Mich (sowie viele weitere Bürger & Mitglieder des hiesigen Sportvereins TSV Eintracht Ohrsleben) würde interessieren, warum diese ehemals sehr schöne Anlage dem Sportverein nicht mehr zur Verfügung gestellt wird. Weiter wurden zu dieser Sportanlage dazugehörige Zäune abgebaut, Netze der Tore abgehängt, Kreidemaschine und diverse weitere „Utensilien“ respektive Geräte nach Ortsteil Wackersleben verbracht, obwohl diese durch Ohrsleben gekauft und finanziert wurden. Im Namen vieler Bürger des Ortsteils Ohrsleben, dass früher viele Sportfeste veranstaltet hat, wäre der Wunsch der Wiederherrichtung dieser Anlage vorzutragen. Gleichzeitig die Bitte einer zügigen und vollständigen Beantwortung der obigen Frage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Heil Anfragenr: 197256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197256/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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