Sporthalle

Wie oft ist eine Sporthalle zu Reinigen?
Umkleideräume, Duschen, Turnsaal

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie oft ist ei…
An Landratsamt Günzburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sporthalle [#230207]
Datum
30. September 2021 09:27
An
Landratsamt Günzburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oft ist eine Sporthalle zu Reinigen? Umkleideräume, Duschen, Turnsaal
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230207/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Günzburg - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf Räume in öffentlichen Gebäuden bezieht: Ich…
Von
Landratsamt Günzburg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Sporthalle [#230207]
Datum
30. September 2021 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf Räume in öffentlichen Gebäuden bezieht: Ich kann Ihnen mitteilen, dass es keine gesetzlich festgelegte Frequenz der Reinigung von Umkleideräumen, Duschen und Turnsälen gibt. Die Reinigungsfrequenz hat sich u.a. an der Zahl der nutzenden Personen, dem Aufkommen von Verschmutzung durch die Nutzer (z.B. Kleinkinder versus Erwachsene) und den Hygiene-Anforderungen der Nutzer (z.B. gesunde Normalbevölkerung versus chronisch kranke Personen in einer Reha-Einrichtung) zu richten. Daher kann keine allgemeingültige Reinigungsfrequenz angegeben werden. Die für die Reinigung verantwortliche Person hat nach den o.g. Punkten festzulegen, welche Reinigungsfrequenz erforderlich ist, um die Hygieneanforderungen einzuhalten. Handelt es sich um öffentliche Einrichtungen, die der Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen (z.B. Kindereinrichtungen, Pflegeheime, Badebeckenbetriebe, medizinische Einrichtungen) und Sie haben dort einen konkreten Hygienemangel festgestellt, bitten wir um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen