Sporthallen für Flüchtlinge

das wöchentliche Mitteilungsblatt 's Nussbaum Blättle berichtet in der Ausgabe 42 vom 20.Okt.2023 über die "
Notlage bei Flüchtlingsunterkünften" in der Stadt Stuttgart.

Es sollen die Turn- und Veranstaltungshallen in Hedelfingen, Obertürkheim, Stuttgart-Ost, Geschwister Scholl Gymnasium in Sillenbuch, Raichberg-Realschule, Alfred-Wais-Halle in Birkach, Solitude Gymnasium in Weilimdorf.

Ist diese Aufzählung (7 Turn- und Veranstaltungshallen) vollständig oder sind noch weitere Turn- und Veranstaltungshallen geplant?

Dazu bitte ich um folgende Informationen zu jeder Halle:
1. Anzahl der Flüchtlinge, die untergebracht werden sollen
2. gesamte Umbaukosten (geplant und schon ausgegeben)
3. Monatliche Unterhaltskosten

Weiterhin bitte ich um Beantwortung der folgenden Frage:
Welche neben den o. g. Turn- und Versammlungshallen werden bereits als Flüchtlingsunterkünfte genutzt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das wöchentliche Mitteilungsblatt …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sporthallen für Flüchtlinge [#291304]
Datum
30. Oktober 2023 12:00
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das wöchentliche Mitteilungsblatt 's Nussbaum Blättle berichtet in der Ausgabe 42 vom 20.Okt.2023 über die " Notlage bei Flüchtlingsunterkünften" in der Stadt Stuttgart. Es sollen die Turn- und Veranstaltungshallen in Hedelfingen, Obertürkheim, Stuttgart-Ost, Geschwister Scholl Gymnasium in Sillenbuch, Raichberg-Realschule, Alfred-Wais-Halle in Birkach, Solitude Gymnasium in Weilimdorf. Ist diese Aufzählung (7 Turn- und Veranstaltungshallen) vollständig oder sind noch weitere Turn- und Veranstaltungshallen geplant? Dazu bitte ich um folgende Informationen zu jeder Halle: 1. Anzahl der Flüchtlinge, die untergebracht werden sollen 2. gesamte Umbaukosten (geplant und schon ausgegeben) 3. Monatliche Unterhaltskosten Weiterhin bitte ich um Beantwortung der folgenden Frage: Welche neben den o. g. Turn- und Versammlungshallen werden bereits als Flüchtlingsunterkünfte genutzt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291304/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage nach dem LIFG erhalten. Wir können Ihnen folgend…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Sporthallen für Flüchtlinge [#291304]
Datum
9. November 2023 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage nach dem LIFG erhalten. Wir können Ihnen folgende aktuelle Information zur Belegung von Turnhallen in Stuttgart mitteilen: Die Stadtverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die Belegung von Hallen zu vermeiden. Dennoch hat sie vorbereitende Maßnahmen zur Belegung von Hallen eingeleitet. Damit trifft sie Vorsorge für den Fall, dass die Plätze nicht ausreichen, die im Reitstadion entstehen bzw. in einem Hotel geschaffen werden konnten. Dazu hat Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper dieser Tage festgehalten: „Die Belegung von Turn- und Versammlungshallen ist für alle Beteiligten die schlechteste Lösung. Deswegen werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um dies zu vermeiden. Aus heutiger Sicht wird eine Belegung von Turn- und Versammlungshallen im Stuttgarter Stadtgebiet in diesem Jahr nicht stattfinden.“ Aktuell werden werden für sechs Hallen (Turn‐ und Versammlungshalle Hedelfingen, Turn‐ und Versammlungshalle Obertürkheim, Turn‐ und Versammlungshalle Ost an der Raichberg‐Realschule, Alfred‐Wais‐Halle in Birkach, Sporthalle Sillenbuch am Geschwister‐Scholl‐Gymnasium, Sporthalle Weilimdorf am Solitude‐Gymnasium) Raumprogramme erstellt, diese werden unter anderem brandschutzrechtlich geprüft. Die erforderlichen Abstimmungen mit mehreren beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung laufen, deswegen können wir keine konkreten Platzzahlen für die Hallen nennen. Das Gleiche gilt für die von Ihnen erbetenen Kosten. Wir sind im Planungs- und Abstimmungsmodus, daher können aktuell keine Kosten benannt werden. Letztlich hängt alles davon ab, ob es zu einer Belegung kommt. Der Aufwand für eine Aktenauskunft wird von uns nicht als gering eingestuft, da nach Abschluss der Planung Beiträge aus mehreren beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung zusammengestellt werden müssten. Deshalb würden wir auf jeden Fall eine Gebühr erheben müssen. Falls Sie Ihre Bitte auf Aktenauskunft nach dem LIFG aufrecht erhalten möchten, bitte ich um eine Rückmeldung. Freundliche Grüße