Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche
In einer E Mail Antwort auf die Frage zur Vergabe von Wasserflächen an Vereine, wurde mitgeteilt, dass "Pandemiebedingt Belegungsrunden nicht stattfinden können"
Die ganze Welt tagt digital.
Warum ist es dem Größten Bäderbetrieb Europas nicht möglich, digitale Meetings zur Vergabe von Wasserflächen einzuberufen?
In der E Mail heißt es: "In Abstimmung mit den sportpolitischen Gremien der BBB, werden die Belegungspläne analog des Jahres 2019/2020 als Grundlage für das kommende Schuljahr genutzt. "
Der Bäderbetrieb ist kommunal finanziert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu wissen, wer konkret die im Bäderanstaltengesetz, §12, erwähnten "Beiräte" sind.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eine Vergabe für 2021/ 2022 auf Basis von Belegungsplänen 2019/ 2020? Gab es eine "Belegungsrunde für die Saison 2019/2020?
Wie setzen sich diese "sportpolitischen Gremien" zusammen?
Organigram, Funktion, Stimmrecht
In welchen Abständen werden die Mitglieder neu bestimmt?
Wie lange dauert die Mitgliedschaft der jeweiligen Beiträte in den Gremien bereits an? Bitte nach Bezirken auflisten
Nach welchen Kriterien werden Wasserflächen vergeben? Bitte um Angabe der Parameter
Wie werden neu gegründete Sportförderungswürdige Organisationen informiert über die Vorgehensweise bei der Vergabe von Wasserfläche?
Wer vertritt konkret die Interessen der Öffentlichkeit und damit die absoluten Mehrheit der Bäderbesucherinnen und Bäderbesucher? Bitte für jeden Bezirk die konkrete Ansprechperson benennen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum7. April 2021
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11. Mai 2021
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