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Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche

In einer E Mail Antwort auf die Frage zur Vergabe von Wasserflächen an Vereine, wurde mitgeteilt, dass "Pandemiebedingt Belegungsrunden nicht stattfinden können"
Die ganze Welt tagt digital.
Warum ist es dem Größten Bäderbetrieb Europas nicht möglich, digitale Meetings zur Vergabe von Wasserflächen einzuberufen?

In der E Mail heißt es: "In Abstimmung mit den sportpolitischen Gremien der BBB, werden die Belegungspläne analog des Jahres 2019/2020 als Grundlage für das kommende Schuljahr genutzt. "
Der Bäderbetrieb ist kommunal finanziert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu wissen, wer konkret die im Bäderanstaltengesetz, §12, erwähnten "Beiräte" sind.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eine Vergabe für 2021/ 2022 auf Basis von Belegungsplänen 2019/ 2020? Gab es eine "Belegungsrunde für die Saison 2019/2020?

Wie setzen sich diese "sportpolitischen Gremien" zusammen?
Organigram, Funktion, Stimmrecht
In welchen Abständen werden die Mitglieder neu bestimmt?
Wie lange dauert die Mitgliedschaft der jeweiligen Beiträte in den Gremien bereits an? Bitte nach Bezirken auflisten

Nach welchen Kriterien werden Wasserflächen vergeben? Bitte um Angabe der Parameter
Wie werden neu gegründete Sportförderungswürdige Organisationen informiert über die Vorgehensweise bei der Vergabe von Wasserfläche?

Wer vertritt konkret die Interessen der Öffentlichkeit und damit die absoluten Mehrheit der Bäderbesucherinnen und Bäderbesucher? Bitte für jeden Bezirk die konkrete Ansprechperson benennen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche [#217604]
Datum
7. April 2021 09:25
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer E Mail Antwort auf die Frage zur Vergabe von Wasserflächen an Vereine, wurde mitgeteilt, dass "Pandemiebedingt Belegungsrunden nicht stattfinden können" Die ganze Welt tagt digital. Warum ist es dem Größten Bäderbetrieb Europas nicht möglich, digitale Meetings zur Vergabe von Wasserflächen einzuberufen? In der E Mail heißt es: "In Abstimmung mit den sportpolitischen Gremien der BBB, werden die Belegungspläne analog des Jahres 2019/2020 als Grundlage für das kommende Schuljahr genutzt. " Der Bäderbetrieb ist kommunal finanziert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu wissen, wer konkret die im Bäderanstaltengesetz, §12, erwähnten "Beiräte" sind. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eine Vergabe für 2021/ 2022 auf Basis von Belegungsplänen 2019/ 2020? Gab es eine "Belegungsrunde für die Saison 2019/2020? Wie setzen sich diese "sportpolitischen Gremien" zusammen? Organigram, Funktion, Stimmrecht In welchen Abständen werden die Mitglieder neu bestimmt? Wie lange dauert die Mitgliedschaft der jeweiligen Beiträte in den Gremien bereits an? Bitte nach Bezirken auflisten Nach welchen Kriterien werden Wasserflächen vergeben? Bitte um Angabe der Parameter Wie werden neu gegründete Sportförderungswürdige Organisationen informiert über die Vorgehensweise bei der Vergabe von Wasserfläche? Wer vertritt konkret die Interessen der Öffentlichkeit und damit die absoluten Mehrheit der Bäderbesucherinnen und Bäderbesucher? Bitte für jeden Bezirk die konkrete Ansprechperson benennen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217604/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage Nr. 217604 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz erhalten. I…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
AW: - Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche [#217604]
Datum
7. April 2021 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage Nr. 217604 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen,
Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen aus Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG #217604 zu…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
AW: Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche [#217604]
Datum
30. April 2021 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen aus Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG #217604 zum Thema „Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche“ beantworten wir Ihnen wie folgt: Zu Frage 1 Ihrer Anfrage: In einer E Mail Antwort auf die Frage zur Vergabe von Wasserflächen an Vereine, wurde mitgeteilt, dass "Pandemiebedingt Belegungsrunden nicht stattfinden können" Die ganze Welt tagt digital. Warum ist es dem Größten Bäderbetrieb Europas nicht möglich, digitale Meetings zur Vergabe von Wasserflächen einzuberufen? Die Entscheidung haben die BBB in Konsens getroffen mit den Vereinen und Verbänden, die für die Vergabe der Wasserflächen als Ansprechstellen fungieren. Zu Frage 2 Ihrer Anfrage: In der E Mail heißt es: "In Abstimmung mit den sportpolitischen Gremien der BBB, werden die Belegungspläne analog des Jahres 2019/2020 als Grundlage für das kommende Schuljahr genutzt. " Der Bäderbetrieb ist kommunal finanziert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu wissen, wer konkret die im Bäderanstaltengesetz, §12, erwähnten "Beiräte" sind. Die Regionalen Beiräte sind ein Organ der BBB. Ihre Funktion und Struktur ist im Bäderanstaltsgesetz festgelegt. Außerdem sind die regionalen Beiräte auf der Internetseite der BBB veröffentlicht. Zu Frage 3 Ihrer Anfrage: Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eine Vergabe für 2021/ 2022 auf Basis von Belegungsplänen 2019/ 2020? Gab es eine "Belegungsrunde für die Saison 2019/2020? Die Vergabe und Nutzung von Wasserflächen in den Bädern erfolgt gemäß der „Satzung über die Nutzung von Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe (Nutzungssatzung)“. Aufgrund der Sondersituation der Pandemie haben alle Parteien im Konsens entschieden, die Wasserflächenverteilung von 2019/2020 fortzuschreiben. Zu Frage 4 Ihrer Anfrage: Wie setzen sich diese "sportpolitischen Gremien" zusammen? Organigram, Funktion, Stimmrecht In welchen Abständen werden die Mitglieder neu bestimmt? Wie lange dauert die Mitgliedschaft der jeweiligen Beiträte in den Gremien bereits an? Bitte nach Bezirken auflisten Die Gremien sind der Landessportbund und der Berliner Schwimmverband sowie die Regionalen Beiräte als Organ der BBB. Die Organisationsstruktur der Verbände entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Verbände. Zu Frage 5 Ihrer Anfrage: Nach welchen Kriterien werden Wasserflächen vergeben? Bitte um Angabe der Parameter Wie werden neu gegründete Sportförderungswürdige Organisationen informiert über die Vorgehensweise bei der Vergabe von Wasserfläche? Die Wasserflächenvergabe in diesem Zusammenhang zielt ab auf die im Bäderanstaltsgesetz und der Nutzungssatzung der BBB vereinbarten Wasserflächen, die den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die Wasserflächenvergabe orientiert sich v. a. an der Mitgliederzahl der jeweiligen Vereine. Zu Frage 6 Ihrer Anfrage: Wer vertritt konkret die Interessen der Öffentlichkeit und damit die absoluten Mehrheit der Bäderbesucherinnen und Bäderbesucher? Bitte für jeden Bezirk die konkrete Ansprechperson benennen. Diese Funktion übernehmen die Regionalen Beiräte. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserf…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche [#217604]
Datum
11. Mai 2021 15:32
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche“ vom 07.04.2021 (#217604) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217604/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antworten. Zu Antwort 1 und 3: Auf welcher Basis entscheiden V…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche [#217604]
Datum
12. Mai 2021 08:28
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antworten. Zu Antwort 1 und 3: Auf welcher Basis entscheiden Verbände, bereits nutzende Vereine, dass neue Vereine für zwei Saisons ausgeschlossen sind, weil man keine digitale Vergabekonferenz wünscht? Wir finden weder im Bäderastaltengesetz noch in der Satzung eine Grundlage dafür, dass neue Vereine, die Sportförderungswürdig sind, zwei Jahre ausgeschlossen werden dürfen, nur weil man nicht digital tagen möchte. Zu Antwort 5: Bitte nennen Sie ALLE Parameter und konkretisieren Sie "Mitgliederzahl" im Verhältnis zu Wasserfläche. Zu Antwort 6: Welcher Regionale Beirat übernimmt konkret in den jeweiligen Bezirken die Vertretung der zahlenden Öffentlichkeit? Auf Ihrer Webseite ist nicht ausgeführt, wen die Öffentlichkeit mit ihren Anliegen ansprechen muss und vor allem, wie man mit ihnen in Kontakt tritt Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217604/
Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in die Antwort auf diese Anfrage haben wir Ihnen am 30.04.2021 innerhalb der gesetzlich vorges…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
AW: Nachfrage- AW: Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche [#217604]
Datum
12. Mai 2021 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Antwort auf diese Anfrage haben wir Ihnen am 30.04.2021 innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist per E-Mail zugesendet. Mit freundlichen Grüßen,

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Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Rückfragen zu Antwort 1 und 3 sowie zu Antwort 5: In der Vergabe der Wasserflächen…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
AW: AW: Sportpolitische Gremien bei Vergabe von Wasserfläche [#217604]
Datum
1. Juni 2021 15:39
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Rückfragen zu Antwort 1 und 3 sowie zu Antwort 5: In der Vergabe der Wasserflächen sind die Berliner Bäder nicht autark. Sie werden vergeben in Abstimmung mit den in der Beantwortung Ihrer Anfrage #217604 genannten Gremien (Vereine, Verbände, Regionale Beiräte). Die Vergabe und Nutzung erfolgt gemäß der „Satzung über die Nutzung von Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe (Nutzungssatzung)“. Die darin enthaltenen Antragsverfahren sind seitens der Schulen, Vereine und anderen Nutzern einzuhalten. Für die Vergabe von Wasserflächen sind hier entsprechende Vorgaben geregelt. Sie finden die Nutzungssatzung unter: https://www.berlinerbaeder.de/fileadmin/user_upload/Satzungen/Nutzungssatzung_komplett.pdf. Die Vereine können sich an den jeweiligen Vertreter ihres Bezirkssportbundes im Regionalen Beirat der BBB wenden. Zu Ihrer Rückfrage zu Antwort 6: Die Regionalen Beiräte sind ein eigenständiges Organ und organisieren sich selber. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen keine weiteren Auskünfte dazu erteilen können. Kontaktdaten der Beiratsmitglieder der einzelnen Bezirke finden Sie auf den Websites der Bezirke. Herzliche Grüße,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.